Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2005

/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf

- S.96

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- 1386 -

Innsbruck - Innenstadt, Bereich Südtiroler
Platz - Hauptbahnhofgebäude, Sterzinger
Straße - Hotel am Bahnhof und Kioskzeile
sowie ESG-Gebäude (teilweise Änderung
der Bebauungspläne Nr. IN - B7, Zeichn.
Nr. 3690 und Nr. IN - B13, Zeichn.
Nr. 3781), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001
(2. Entwurf) wird beschlossen.
Die Auflegungsfrist wird gemäß § 65
Abs. 3 TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.

35.

III 5629/2005
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F23, Höttinger
Au, Bereich Gp. 1598/2 und einer
Teilfläche der Gp. 3841, alle KG
Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA F17, Zeichn. Nr. 3732)

GR Ing. Krulis: Der Bau- und ProjektAusschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 29.9.2005:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F23, Höttinger
Au, Bereich Gp. 1598/2 und einer Teilfläche der Gp. 3841, alle KG Hötting (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HA - F17, Zeichn. Nr. 3732) wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird,
wenn innerhalb der Auflagefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Flächenwidmungen außer Kraft.

GR-Sitzung 20.10.2005

36.

III 5630/2005
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 83/bl2, Höttinger Au, Bereich Gp. 1598/2
und einer Teilfläche der
Gp. 3841, alle KG Hötting (als
Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 83/bl1,
Zeichn. Nr. 3760), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2001

GR Ing. Krulis: Der Bau- und ProjektAusschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 29.9.2005:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 83/bl2, Höttinger Au, Bereich Gp. 1598/2 und einer
Teilfläche der Gp. 3841, alle KG Hötting
(als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. 83/bl1, Zeichn. Nr. 3760),
gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2001, wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der
Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Erlassung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu
berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
Die Punkte d) und e) behandeln das Areal
der Firma Ortner & Stanger, womit eine
Betriebserweiterung möglich ist. Ein für die
Stadt Innsbruck unverzichtbarer Betrieb
hat nun die Möglichkeit, den Standort zu
halten, auszubauen und zu verbessern.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Bielowski: Danke
für diese wichtige Erläuterung zur Standortsicherung.