Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_08-Oktober.pdf
- S.111
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könnte er in der Allgemeinen Sitzung jedenfalls wiederkehren."
44.3
I-OEF 87/2005
Tiroler FlughafenbetriebsgesmbH (TFG), Lärm- und Abgasbelastungen, Gegenmaßnahmen, beschränkte Zulassung
von Billigfluglinien (GR Buchacher)
Das ist die zitierte Rechtsmeinung der
Gemeindeaufsichtsbehörde.
Bgm. Zach: Ich bin fest entschlossen,
mich dieser Rechtsmeinung anzuschließen.
GR Grünbacher: Ich würde mich dieser
Rechtsmeinung auch anschließen, wenn
der Antrag das beinhalten würde. Wenn
man jedoch diesen Antrag genau liest,
geht es nur darum, dass die Frau Bürgermeisterin ersucht wird, mit der STRABAG
AG Verhandlungen aufzunehmen, um die
Bedingungen zu klären, die einen Ausstieg
aus dem Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) ermöglichen usw.
Mehrheitsbeschluss: (gegen SPÖ und
GRÜNE; 10 Stimmen):
Bgm. Zach: Der Antrag ist für mich bereits
erledigt und es wird so verfahren, wie es
juristisch geprüft wurde.
44.4
GR Grünbacher: Es geht um eine
prinzipielle Geschichte. Ich unterstütze
das, was MD Dr. Platzgummer gesagt hat,
nur handelt es sich nicht um einen solchen
Antrag.
Bgm. Zach: Ich schließe mich dieser
Rechtsmeinung an und alle Mitglieder des
Gemeinderates wissen, wo sie sich
beschweren können.
Der von StR Dr. Pokorny-Reitter und
Mitunterzeichnern eingebrachte dringende
Antrag (Seite 1392) kann gemäß § 18
Abs. 3 der Geschäftsordnung des
Innsbrucker Gemeinderates nicht als
dringend eingebracht werden.
Er gilt als in der nächsten Sitzung eingebrachter einfacher Antrag und wird der
geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
zugeführt.
Dem von GR Buchacher und Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden
Antrag (Seite 1392) wird die Dringlichkeit
nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der
geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
zugeführt wird.
I-OEF 88/2005
Handymasten, Maßnahmen gegen Wildwuchs, Beschränkungen bzw. gesetzliche Verordnungen (GR Buchacher)
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ und
GRÜNE; 10 Stimmen):
Dem von GR Buchacher und Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden Antrag (Seite 1393) wird die Dringlichkeit
nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der
geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
zugeführt wird.
44.5
I-OEF 89/2005
Wirtschaftsweg entlang des Inn
in Verlängerung der Dr.-StumpfStraße in Richtung Westen bzw.
von der Rehgasse kommend in
Richtung Hans-Flöckinger-Promenade hinter dem Flughafen,
Gewichtsbeschränkung bzw.
Tempolimit (GR Buchacher)
Mehrheitsbeschluss (gegen SPÖ, Bgm.Stellv. Dipl.-Ing. Sprenger und
GR Wanker; 7 Stimmen):
Dem von GR Buchacher und Mitunterzeichnern eingebrachten dringenden
Antrag (Seite 1393) wird die Dringlichkeit
nicht zuerkannt, weshalb der Antrag der
geschäftsordnungsmäßigen Behandlung
zugeführt wird.
GR-Sitzung 20.10.2005