Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_06-Juni.pdf
- S.27
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sichtigen. Das betrifft ebenfalls die Kulturgüter sowie die Frage Arbeitsplatz und Schutz der Arbeitnehmer.
Die vorgelagerten Fachbeiträge führen dann letztendlich zu
einer Immissionsbeurteilung im Hinblick auf Wald, Boden- und Landwirtschaft und auf Tiere und Pflanzen, im Besonderen auf Vögel. Dieses Gebiet
ist dafür bekannt, dass es interessante Vögel gibt, wobei auch Fledermäuse
gesichtet wurden. Das alles ist durch zuständige Fachleute, die dafür Spezialisten sind, zu prüfen. In dieser Arbeitsgruppe befinden sich mehr als ein
Dutzend verschiedener Experten, die dann im Team zusammenwirken.
Hier ist der besonders wichtige Humanmediziner, Dr. Rhomberg, zu erwähnen. Dieser wird anschließend kurz berichten, wie er denn
überhaupt in der Lage ist, hier eine Prognose im Hinblick auf den Schutz
der menschlichen Gesundheit abzugeben. Er wird dann auch kurz erklären,
was Bioaerosole sind. Ich vermute, dass sich diesbezüglich einige nicht
ganz sicher sind. Das ist wie bei Aerosoldosen bzw. Sprays und zwar ist
etwas in der Luft, das biogenen Hintergrund hat. Das heißt, dass das feine
Teilchen aber auch Tröpfchen oder Feststoffe sein können, die sichtbar oder unsichtbar sind. Dazu wird Dr. Rhomberg als Mediziner etwas mehr
sagen.
Wesentlich ist, dass die Einzelgutachten zur Umweltverträglichkeitserklärung zusammengefasst werden. Dabei sind auch Alternativen
zu berücksichtigen und das hat das Team von UV & P Umweltmanagement-Verfahrenstechnik Neubacher & Partner erstellt. Das sind die detaillierten Vorgaben. Sie können sich vorstellen, dass diese Unterlagen einigermaßen umfangreich sind.
Sie sehen die weiteren Schritte, was bisher an Planung und
Umweltverträglichkeitserklärung erledigt wurde. Die Behörde hat in weiterer Folge eine wesentliche Aufgabe. Es ist im Umweltverträglichkeits-Prüfungsgesetz detailliert festgelegt, wie das ordnungsgemäß Schritt für Schritt
abzulaufen hat. Der Projektwerber hat den Genehmigungsantrag mit den
Projektunterlagen und der Umweltverträglichkeitserklärung im April 2005
bei der Behörde eingereicht. Die Behörde hat den Genehmigungsantrag
hinsichtlich Vollständigkeit geprüft bzw. grob vorgeprüft und an die mitwirkenden Behörden wie an den Landesumweltanwalt, an die Gemeinden
GR-Sitzung 29.6.2005