Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2005
/ Ausgabe: 2005_06-Juni.pdf
- S.120
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- 1002 -
Ich verlese nun die dringende Anfrage der Innsbrucker Grünen:
"Die Frau Bürgermeisterin möge an die Betreiber- bzw. Eigentümergesellschaft der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH-Neu (INKB) sowie an
die zuständigen Ämter herantreten und um die Beantwortung folgender
Fragen ersuchen:
1. Konnte mit dem Tourismusverband Innsbruck und seinen Feriendörfern (TVB) zwischenzeitlich eine Einigung erzielt werden oder hat
sich der Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVB)
nun auf eine Beteiligung von € 7,5 Mio fixiert?
Welche Bedingungen stellte der Tourismusverband Innsbruck und
seine Feriendörfer (TVB) bezüglich seiner Mitfinanzierung bzw. ist
die Betreiber- bzw. Eigentümergesellschaft mit diesen einverstanden?
2. Welche Zusatzkosten sind im Zusammenhang mit dem Bau der Hungerburgbahn-Neu seit dem am 17.12.2004 erfolgten Gemeinderatsbeschluss bekannt geworden (z. B. voraussichtliche Kosten für Grundstücksablöse, Verlegung des Eingangsbereiches des Congress Innsbruck in Richtung Talstation, Kosten für notwendige Verkehrsumleitungen für den Zeitraum des Baus des Bahntunnels am Rennweg)?
Sind nach derzeitigem Wissenstand noch weitere Extrakosten, die von
der Stadt Innsbruck, der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)
bzw. der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH (INKB) im Zusammenhang mit dem Bau der Hungerburgbahn-Neu zu tragen sind, bekannt?
3. Unserem Informationsstand nach wird der Tunnel im Abschnitt Rennweg in offener Bauweise (mit offener Baugrube) hergestellt, wodurch
umfangreiche Verkehrsbehinderungen durch Unterbrechung des
Rennweges die Folge sind. Warum wurde nicht von vornherein eine
im innerstädtischen Bereich übliche Deckelbauweise vorgesehen, bei
der die Verkehrsbehinderung verringert wird, weil gleichzeitig mit der
Tunnelherstellung provisorisch die Straßenfläche genutzt werden
kann?
4. Inwieweit erschwert die Neuerrichtung des Abwasserkanals im Rennweg die Baumaßnahme des Tunnels? Waren allfällige dadurch bedingte Erschwernisse schon vorher bekannt? Wer übernimmt die daraus resultierenden Kosten?
5. Werden die Kosten für die "Wannen" (Überlaufbecken für das Grundwasser) beim Löwenhaus und beim Wiesele von der Betreibergesellschaft oder von der Stadt Innsbruck bzw. der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) getragen? Falls Letzteres: Wie hoch kommen diese
Kosten und werden dadurch die Innsbrucker Gebührenzahler belastet?
6. Ist der Stadtgemeinde Innsbruck bekannt, welche Auslastung der
Bahn vom Betreiber als Voraussetzung für einen rentierlichen Betrieb
GR-Sitzung 29.6.2005