Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.186
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Antwort:
Die im Nachhinein erfolgte Befassung der Datenschutzbeauftragten hat zum
Ergebnis, dass die betreffenden Dokumente zur Prüfung der korrekten Unterschriftsleistung in der Mag.-Abt. IV, Subventionen, Kosten- und Leistungsrechnung, verwendet werden und dann für die nachfolgenden Fachdienststellen und Entscheidungsgremien nicht mehr einsehbar sind.
Frage 8b:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
-
Frage 9:
Hat es seitens der Datenschutzbeauftragten Bedenken hinsichtlich der Vorgehensweise bzw. Abänderung im Online-Formular gegeben?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 8.
Frage 9a:
Wenn ja, welche?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 8.
Frage 10:
Welche Ämter oder Abteilungen wurden generell vor der Änderung des Onlineformulars in Kenntnis gesetzt?
Antwort:
-
Frage 11:
Ist dem Gemeinderat, als Beschlussgremium der Subventionsordnung, die Änderung der Formalitäten bezogen auf die Unterfertigung mitgeteilt worden?
Antwort:
Nein, laut Subventionsordnung ist dies nicht erforderlich.
Frage11a:
Wenn ja, wann?
Antwort:
-
Frage 11b:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
Laut Subventionsordnung ist keine Beschlussfassung bzw. Kenntnisnahme
im Gemeinderat vorgesehen.
Frage 12:
Ist vorgesehen, das Online Formular wieder dahingehend abzuändern, sodass für
die Einbringung des Förderansuchens eine "Digitale Unterschrift" oder der Upload
der eigenhändigen Unterschrift als einzige Möglichkeit ausreicht?
Antwort:
Nein. Die Änderung beinhaltet: Die Ergänzung der eigenhändigen Unterschrift
(zusätzlich zum Ausweisdokument) und gleichzeitig die Einschränkung der
Lesbarkeit der Ausweisdokumente auf die prüfende Dienststelle.
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