Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_06-Maerz.pdf
- S.28
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tatsächlich bauen können, wenn es notwendig ist.
Es ist nicht notwendig, diesen Weg zu
bauen, wenn es wenige Meter östlicher einen bestehenden Durchgang gibt, der von
unzähligen Leuten auf dem Weg zum Kindergarten genutzt wird.
GRin Mag.a Schwarzl: GRin Dr.in Waibel,
die Behauptung ist gewagt. Wir wissen alle, dass wir Straßen bauen und dabei bereits darüber nachdenken, wie wir den
Straßenraum gestalten können, damit sich
die AutofahrerInnen an die vorgegebene
Geschwindigkeitsbeschränkung halten.
Wir könnten auch überall Boulevards bauen. Dort stehen Schilder mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h
und alle halten sich daran. Halten sie sich
nicht daran, stellen wir zu jedem Schild
noch einen Polizisten, welcher das kontrolliert. Das ist doch illusorisch.
Bei jedem Straßenbau von A nach B versucht man zu verhindern, dass zu schnell
gefahren wird. Die Mopeds sind nicht das
Hauptproblem. Die Leute ärgern sich,
dass man zehn Jahre den Durchgang erlaubt hat und jetzt enteignet wird. Es
braucht eigentlich jetzt ohnehin niemand
den Weg. Ich sage immer, dass es sein
kann, dass sich die EigentümerInnenstruktur ändert. Es kann irgendwann gesagt
werden, dass niemand mehr durchgehen
darf.
Es ist kein Malheur, sondern ein Versuch,
der offensichtlich keine Mehrheit findet.
StRin Mag.a Pitscheider: Ich glaube, ein
Ärgernis in den ganzen Verhandlungen
war auch der Vorschlag der EigentümerInnengemeinschaft, dass die Stadt das
Servitut erreichen und dann auch den
Weg durch die Wohnanlage erhalten soll.
Das ist für eine Stadt nicht vernünftig und
ich würde es auch nicht machen.
Den Grund jetzt zu kaufen und den Weg
bis auf Widerruf zu nutzen finde ich vernünftig. Wenn sich die Struktur ändert, hat
man das Grundstück und man kann den
Weg bauen. Es ist klar, dass wir als Stadt
Innsbruck kein Servitut übernehmen und
die Erhaltungspflicht durch die Wohnanlage hindurch übernehmen.
GR-Sitzung 24.3.2011
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: GRin
Mag.a Schwarzl, ich möchte nur zum Satz lassen wir es und es steht dann im Bebauungsplan und irgendwann bauen wir
es dann, da es ohnehin so auch funktioniert - etwas sagen. Dieses Thema gibt es
bei allen Straßenausbauten. Denken wir
an Arzl, Hötting-West und an den Silberweg. Alle, die dort wohnen, sagen, dass
ihnen das "Wegelein" reicht.. Sie wissen
alle wie die Straßenfluchtlinie ist und dass
einmal eine Straße kommen wird. Wenn
es dann tatsächlich zur Planung kommt
und Grund hergegeben werden muss, ist
es das tägliche Argument, dass es ja auch
so geht.
Ich glaube, wenn wir in diesem Fall dem
Argument folgen würden, müssten wir das
in allen anderen Fällen auch machen.
Dann können wir jede geregelte, städtebauliche Entwicklung vergessen und ich
glaube, dass das nicht Sinn macht.
GR Ing. Krulis: Grundsätzlich ist es so,
dass Bebauungs- und Flächenwidmungspläne dazu da sind, um Flächen zu sichern. Wenn es in einem Plan aufscheint,
wissen normalerweise die künftigen BewohnerInnen, was sie erwartet. Es ist keine Überrumpelung der Bevölkerung oder
eines/einer EigentümerIn, denn er/sie
weiß, dass er/sie mit einem Durchgang
rechnen muss.
Es gibt natürlich Situationen, dass manche
sagen, wenn es in einem Plan ist, soll es
gleich umgesetzt werden. Wenn jemand
dahingehend einen Antrag stellen würde,
gäbe es sogar einen Anspruch. Dann
müsste die Stadt entscheiden, ob es gemacht oder wieder aus dem Plan entfernt
wird. Es ist eigentlich nicht legal, das nur
aus Lust und Tollerei in den Plänen zu haben.
Die Stadt Innsbruck täuscht die Leute
nicht. Das war immer vorgesehen. Ein
Kauf ist etwas Vernünftiges und es spricht
absolut nichts dagegen. Was man in der
Ausführung im Detail macht, ob man es so
lässt, mehr macht oder wie auch immer,
ist immer noch eine Entscheidung der
Stadt Innsbruck.
Diese Frage, Frau Bürgermeisterin hängt
auch von finanziellen Prioritäten ab. Was
ist in welchem Stadtteil wichtiger, um Gelder in die Hand zu nehmen? GRin