Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_06-Maerz.pdf

- S.30

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- 188 -

und Lasten, jedoch frei von Bestandrechten und von Hypotheken.
6.

Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt die Erstellung des Kaufvertrages, die Einholung aller erforderlichen
behördlichen Genehmigungen und
die grundbücherliche Durchführung
dieses Rechtsgeschäftes und trägt alle damit verbundenen öffentlichen
Abgaben, Steuern und Gebühren, wie
insbesondere die Grunderwerbsteuer,
die Eintragungsgebühr und die Kosten der Beglaubigung.

2.

Mit der Freiflächengestaltung und der
erforderlichen, über den engeren
Bauplatz hinausgehenden Neugestaltung der Grünanlage wird nach Möglichkeit (abhängig vom Architekturwettbewerb) ebenfalls die Innsbrucker
Stadtbau GesmbH in Abstimmung mit
der Mag.-Abt. III, Grünanlagen, beauftragt. Für die Gestaltung etwaiger
verbleibender Flächen wird die Mag.Abt. III, Grünanlagen, beauftragt.

3.

Die Mag.-Abt. I, Präsidial- und
Rechtsangelegenheiten, wird mit den
Rechtsgeschäften für den Grundtausch mit der Republik Österreich
bzw. mit dem Grundstücksverkauf der
benötigten Flächen an die Innsbrucker Stadtbau GesmbH zur Errichtung
gemäß Punkt 1. beauftragt.

Hingegen trägt die Kosten einer allfälligen rechtsfreundlichen Beratung und
Vertretung derjenige Vertragsteil, der
dies für sich in Anspruch nimmt.
StRin Mag.a Pitscheider: Die Innsbrucker
Grünen haben im Stadtsenat mit "nein"
gestimmt. Es war für mich nicht schlüssig
dargelegt, wozu hier eine Durchstichsstraße benötigt wird, da man von allen Seiten
sehr gut zukommt. Es funktioniert momentan als Sackgasse sehr gut und für die AnrainerInnen und BesucherInnen, welche
dort hin wollen, gut erreichbar. Deshalb
bin ich für einen Grundstücksankauf.

Dies unter der Voraussetzung, dass
auch die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) die
benötigte Fläche für die erwähnte Errichtung an die Stadtbau GesmbH
verkauft.
4.

Der im Rahmen des Neubaus der
SeniorInnen-Wohn- und SeniorInnenBetreuungseinrichtung im Olympischen Dorf erforderliche Finanzierungsaufwand in der Höhe von insgesamt zirka € 18.670.000,-- wird von
der Stadtgemeinde Innsbruck getragen, sofern die anteiligen Wohnbauförderungsmittel in der Höhe von zirka
€ 10.731.000,-- tatsächlich ausgeschüttet werden.

5.

Die Mag.-Abt. IV, Finanzverwaltung
und Wirtschaft, wird beauftragt und
ermächtigt, den Finanzierungsaufwand gemäß Punkt 4. sowie die
Grundkosten (zirka € 2.550.000,--)
und die Kosten der Freiflächengestaltung (zirka € 1.400.000,--) nach Maßgabe des Budgetvollzuges durch die
Übernahme der anteiligen Mietzinse
der Betreiberin Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH
(ISD) oder durch die Gewährung eines Investitionszuschusses oder
durch die Übernahme der Annuitätenzahlung eines allfälligen Bankdarlehens der Innsbrucker Stadtbau

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE;
8 Stimmen):
Der Antrag des Stadtsenates vom
9.3.2011 (Seite 187) wird angenommen.
8.

IV 15223/2010
SeniorInnen-Wohn- und SeniorInnen-Betreuungseinrichtung
im Olympischen Dorf, Errichtung
und Finanzierung

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 9.3.2011:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck stimmt
der Errichtung einer SeniorInnenWohn- und SeniorInnen-Betreuungseinrichtung im Olympischen Dorf
durch die Innsbrucker Stadtbau
GesmbH unter den vorgesehenen
Rahmenbedingungen nach Durchführung eines Architektenwettbewerbes
zu.
Bei der Umsetzung sollen auch neue
Pflegeansätze berücksichtigt werden.

GR-Sitzung 24.3.2011