Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2023

/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf

- S.195

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Frage 2b:

Wenn nein, warum (noch) nicht?

Antwort:

Dem Gemeinderat hat erst vor Kurzem, am 23.03.2023, beschlossen, in Gärberbach die Umsetzung eines Grillplatzes prüfen zu lassen. Daher erfolgte
bislang noch keine Information.

Frage 3:

Gibt es bereits einen Zeitrahmen für die Umsetzung des Stadtsenatsbeschlusses
vom 22.02.2023 für die Errichtung von öffentlichen Grillplätzen auf ebendiesem
Grundstück, wo sich momentan der Hundeabrichteplatz befindet?

Antwort:

Der Beschluss des Stadtsenates vom 22.02.2023 lautete, dass das Abstimmungsergebnis des Stadtsenates (Standort Rossau und Gärberbach angenommen, Standort Kranebitten II abgelehnt) dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Diese Vorlage wurde im Gemeinderat am 23.03.2023
behandelt, mit dem Ergebnis, dass alle drei Standorte angenommen werden.
Da das Ergebnis der Abstimmung abgewartet wurde, gibt es noch keinen konkreten Zeitrahmen.

Frage 3a:

Wenn ja, wie sieht dieser Zeitrahmen aus?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 3.

Frage 3b:

Wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen?

Antwort:

Aufgrund der Kurzfristigkeit des Abstimmungsergebnisses kann darüber
keine genaue Angabe gemacht werden, da auch noch nicht geklärt ist, welches Amt für die Umsetzung zuständig sein wird.

Frage 4:

Ist es dem derzeitigen Pächter erlaubt, das überlassene Grundstück selbst wiederum zu Trainingszwecken von Hunden in irgendeiner Form Dritten zu überlassen?

Antwort:

In der Vereinbarung ist die Weitergabe der Fläche an Dritte ausdrücklich ausgeschlossen bzw. bedarf es dazu der schriftlichen Zustimmung der Stadt
Innsbruck.

Frage 5:

Ist es dem derzeitigen Pächter erlaubt, das überlassene Grundstück an etwaige
andere InteressentInnen längerfristig in irgendeiner Form weiterzugeben?

Antwort:

Nein, siehe Antwort zu Frage 4.

Frage 5a:

Wenn ja, ist die Stadt Innsbruck davon in Kenntnis zu setzen?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 4.

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