Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_06-Maerz.pdf

- S.66

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StRin Dr.in Pokorny-Reitter, unterschätze
Blinde und Sehbehinderte nicht, denn
auch diese gehen zum Fasching. Dieser
Wagen stand am Vormittag schon in der
Maria-Theresien-Straße, wo ein ganz
normaler Geschäftsbetrieb stattgefunden
hat.
Franz, bei der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) musst Du Dich sputen, denn diese ist schon in den Gremien.
(Bgm.-Stellv. Gruber: Das weiß ich, aber
es gibt eine nächste Novelle.)
Das ist jetzt eine große Novelle und daher
wirst Du auf die nächste Novelle lange
warten müssen.
(Bgm.-Stellv. Gruber: Ich werde darum
kämpfen, dass ich noch in die Begutachtungsfrist komme.)
StR Pechlaner: Es wurde heute nach der
rechtlichen Situation gefragt. Die Flanierstraße steht nicht in der Straßenverkehrsordnung (StVO). Das ist vielleicht ein
Problem.
Das Ermittlungsverfahren hat ergeben,
dass das nicht rechtskonform ist. In der
Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es
keine Möglichkeit, zu sagen, dass das Abstellen von Fahrrädern in einer gewissen
Zone verboten wird. Bgm.-Stellv. Gruber
hat bereits darauf hingewiesen, dass wir
den Antrag heute beschließen hätten können. Das ist richtig, so wie wir damals
auch das Moped-Nachtfahrverbot eingeführt haben.
Ich stehe aber nicht dafür, das habe ich
bereits gesagt, denn so eine Regelung
wäre auf tönernen Füßen gestanden. Es
gibt dazu noch ein Gutachten hinsichtlich
des Straßengesetzes, das vom Stadtmagistrat Innsbruck in Auftrag gegeben wurde. Es wäre auch denkbar gewesen, dass
die Gemeindeaufsicht, sprich das Land Tirol, letztlich den Beschluss bzw. diese
Verordnung gekippt hätte. Das will ich
nicht. Das hätte für den gesamten Gemeinderat der Stadt Innsbruck kein gutes
Zeugnis geheißen. Daher ist es der richtige Schritt, diesen Antrag aufzuheben.
GR Schuster: Eine Fußgängerinnen- bzw.
Fußgängerzone ist auch eine solche. Ich
wurde auf die rechtliche Unsicherheit hingewiesen. Es gibt viele andere MöglichkeiGR-Sitzung 24.3.2011

ten, wie heute schon die Städte Salzburg
und Linz genannt wurden. Ich möchte einer Radfahrerin bzw. einem Radfahrer
einmal raten, im Sommer in Salzburg in
der Getreidegasse entweder von unten
nach oben oder von oben nach unten zu
fahren, denn dann wird er wahrscheinlich
von den Fußgängerinnen bzw. Fußgängern zerquetscht.
Ich komme jetzt zur rechtlichen Unsicherheit für Fahrradfahrerinnen bzw. Fahrradfahrer. Ich gehöre auch dazu, denn ich
habe es auch an mir selbst bemerkt, dass
man sich, um im Verkehr voranzukommen, eine gewisse Disziplinlosigkeit angewöhnt hat. Man fährt ein wenig disziplinlos. Ich sage jetzt wie es ist, denn ich
spreche von der Realität.
Ich frage mich, wenn in den Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerzonen so eine rechtliche Unsicherheit vorhanden ist, wer die
Schuld bei einer Kollision ist. Ist das die
Fahrradfahrerin bzw. der Fahrradfahrer
oder die Fußgängerin bzw. der Fußgänger? Das frage ich mich bei einer Geschwindigkeit von 3 km/h, 4 km/h oder
5 km/h. Das unterliegt alles nicht der Straßenverkehrsordnung (StVO). Mit ein bisschen einer Vernunft muss es so machbar
sein. Fußgängerinnen- bzw. Fußgängerzonen sollten auch solche sein.
GR Pichler: Ich bin heute bei einer Ampel
gestanden und als diese auf grün gewechselt hat, ist ein Autofahrer so schnell
durchgefahren, dass man es gar nicht gesehen hat. In der Innenstadt sehe ich
Fußgängerinnen bzw. Fußgänger über die
Straße laufen, als ob alle anderen einfach
nicht vorhanden wären. Ich sehe auch
Radfahrerinnen bzw. Radfahrer, die durch
die Maria-Theresien-Straße fahren, also
ob sie von der Tarantel gestochen worden
wären.
Es ist einfach so, wo Menschen unterwegs
sind, gibt es viele Menschen, die sich an
die Regeln halten, auf andere aufpassen
und tolerant miteinander umgehen. Es gibt
auch eine Minderheit, die einfach auf gar
nichts Rücksicht nimmt und damit alle anderen Menschen gefährdet. Dafür gibt es
in einem Rechtsstaat eine ganz einfache
Lösung. Es gibt Gesetze und es gibt Vollzugsbeamte, in dem Fall die Polizei, die
darauf achtet, dass die Gesetze eingehal-