Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_06-Maerz.pdf

- S.68

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- 226 -

den Akt von der Tagesordnung abzusetzen.

geparkt und weiter in die Stadt herein gefahren werden.

Wir sollten uns die Sache noch einmal einen Monat lang überlegen. Vielleicht fällt
den Juristinnen und Juristen sowie dem
zuständigen Stadtrat etwas Gutes ein.

Bgm.-Stellv. Gruber: GR Mag. Kogler hat
mir zu diesem Punkt meine Wortmeldung
bereits vorweg genommen.

Bgm-Stellv. Kaufmann: Über einen Antrag auf Absetzung eines Punktes von der
Tagesordnung ist sofort abzustimmen.
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Kritzinger,
RUDI, Liberales Innsbruck und FPÖ;
6 Stimmen):
Der von GR Kritzinger gestellte Antrag auf
Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen RUDI, Liberales Innsbruck und FPÖ; 5 Stimmen):
Der Antrag des Verkehrsausschusses vom
14.3.2011 (Seite 214) wird angenommen.
24.2

II 2648/2010
Pradl - Bereich Tivoli-Freischwimmbad, Einführung einer
Parkstraßenregelung

Bgm.-Stellv. Gruber referiert den Antrag
des Verkehrsausschusses vom 14.3.2011,
die Einführung einer Parkstraßenregelung
gemäß Verordnungsentwurf samt Zonenabgrenzungsplan Nr. 010-10/02 der Mag.Abt. III, Verkehrsplanung, Umwelt, vom
26.8.2010 im Bereich des TivoliFreischwimmbades (Geviert Olympiastraße - Sillufer - Anzengruberstraße - AntonEder-Straße) zu beschließen und beim
Gemeinderat die Erlassung beiliegender
Verordnung zu beantragen.
GR Mag. Kogler: Danke, das ist sehr gut.
Ich glaube, dass das das Modell aus Vorarlberg ist. Vor sieben oder acht Jahren
wurde dieses Modell in Vorarlberg eingeführt. Ich finde diese Lösung sehr gut. Das
ist für die Stadt Innsbruck innovativ. Das
hat es in anderen Städten schon lange
gegeben und wir haben das schon vor fünf
bis acht Jahren gefordert. Endlich wird
dies umgesetzt. Ich darf mich beim zuständigen Stadtrat bedanken, dass er das
in die Hand genommen und einer guten
Lösung zugeführt hat. Es kann dort jetzt
GR-Sitzung 24.3.2011

GR Buchacher: Bei der Parkstraßenregelung schließe ich mich auch der Wortmeldung von GRin Mag.a Schwarzl an. Die
Parkstraße ist eine der möglichen Alternativen, den Besucherinnen bzw. Besuchern
einer Stadt eine Abstellmöglichkeit für ihr
Auto zu bieten. Ich glaube, dass die
Parkstraßen für die Pendlerinnen bzw.
Pendler keine Alternative sein werden. Insofern werden wir weiter auf der Suche
nach irgendwelchen Einrichtungen sein
müssen, damit auch die Pendlerinnen
bzw. Pendler eine Möglichkeit finden, die
Fahrzeuge abzustellen.
StR Pechlaner: Bgm.-Stellv. Gruber hat
es bereits angesprochen, dass die Zeit
des Redens und des Prüfens vorbei ist.
Jetzt wird gehandelt. Das mag da oder
dort zu Diskussionen führen oder wehtun.
Ich denke, dass man viele Dinge sehr lange diskutiert, beraten und geprüft hat.
Jetzt muss man in die Umsetzungsphase
kommen.
Ich möchte hier nur ein paar Daten vorbringen. Die Parkstraße ermöglicht - das
muss noch formuliert werden - ein zeitlich
unbeschränktes, jedoch gebührenpflichtiges Parken. Das heißt, dass wir im Bereich des Tivoli-Freischwimmbades eine
Maßnahme gesetzt haben, die sehr wohl
für die Pendlerinnen bzw. Pendler ist. Wir
haben gesagt, dass wir dort etwas tun
müssen. Diese Maßnahme ist auch für die
Touristinnen bzw. Touristen, aber auch für
die Anwohnerinnen bzw. Anwohner sowie
für die Badegäste. Wir haben mit der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) einen Vertrag verhandelt, aber noch nicht
unterschrieben, dass die Badegäste, die
natürlich auch bezahlen müssen, 50 % der
Parkgebühr wieder zurück bekommen,
wenn sie in das Schwimmbad gehen. Die
Parkstraße besteht ganzjährig und täglich,
also sieben Tage die Woche.
Es gibt insgesamt 397 Stellplätze. Die Zeit
ist von 9.00 Uhr bis 19.00 Uhr, ganzjährig
und täglich. Die Anwohnerinnen bzw. Anwohner erhalten eine Parkberechtigung für
den Betrag von € 148,--. Das ist dasselbe