Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_06-Maerz.pdf
- S.72
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schluss über die dem Entwurf entsprechende Erstellung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
33.
III 2704/2011
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B2/20,
Innsbruck-Innenstadt, Bereich
Meraner Straße Nr. 3, östlicher
Teil der Gp. .1010, KG Innsbruck
(als Änderung des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. IN - B2/12,
2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
10.3.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B2/20, Innsbruck-Innenstadt, Bereich Meraner
Straße Nr. 3, östlicher Teil der Gp. .1010,
KG Innsbruck (als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B2/12,
2. Entwurf), gemäß § 56 Abs. 2 TROG
2006, wird beschlossen.
34.
III 2706/2011
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B20/5,
Arzl, Bereich Arzler Straße Nr. 50
(als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL - B20/1), gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Ich möchte noch informieren, dass dieser Plan auch die Zustimmung des Unterausschusses Arzl bekommen hat.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
10.3.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. AL - B20/5,
Arzl, Bereich Arzler Straße Nr. 50 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. AL B20/1), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006,
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebauungsplanmäßigen Bestimmungen außer
Kraft.
35.
III 1172/2009
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. HW - B5, Hötting-West,
Bereich des gewidmeten Baulandes nördlich der Hangstufe
am Lohbach, zwischen Lahntalweg im Westen und Höttinger
Rain im Osten, mit Ausnahme
des Bereichs unterhalb von
St. Georg (teilweise als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 66/be, Zeichn. Nr. 3641), gemäß § 56 Abs. 1 TROG 2006,
2. Entwurf
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zum gegenständlichen Entwurf
326 Stellungnahmen eingegangen. Einige
Stellungnahmen sind in mehrfachen Kopien, teilweise vielfach unterschrieben,
eingegangen. Zwei Stellungnahmen sind
verspätet eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt im Original bzw. in
Kopie bei.
Ein Teil der Stellungnahmen bezieht sich
hinsichtlich der Hauptverkehrserschließun-
GR-Sitzung 24.3.2011