Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2011

/ Ausgabe: 2011_06-Maerz.pdf

- S.75

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Somit kann zusammenfassend festgestellt
werden, dass die eingebrachten Einwände
keine inhaltliche Abänderung des vorliegenden Entwurfes bedingen.

39.

Erlassung einer Bausperre, Innsbruck-Wilten, Bereich zwischen Pastorstraße, Duilestraße,
Prämonstratenserweg und FritzKonzert-Straße, gemäß § 69
Abs. 2 TROG 2006

Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenhaltung
von GR Abenthum; 1 Stimme, gegen RUDI und FPÖ; 3 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
10.3.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanentwurfes Nr. HW - F33,
Hötting-West, Bereich zwischen Höttinger
Rain im Westen, Schneeburggasse im
Norden, Speckweg im Osten und Hangstufe Hötting-West im Süden (als teilweise
oder gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne Nr. HW - F1, Zeichn.
Nr. 2645; Nr. HW - F18, Zeichn. Nr. 3444),
gemäß § 36 Abs. 1 und 2 sowie § 107
Abs. 3 TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Flächenwidmungen außer Kraft.
38.

III 2681/2011
Erlassung einer Bausperre im
Bereich des Entwurfes des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI - B14, Wilten, Bereich Pater-Reinisch-Weg
Nrn. 3 bis 11, gemäß § 69 Abs. 1
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
10.3.2011:
Die Erlassung einer Bausperre im Bereich
des Entwurfes des Allgemeinen und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. WI B14, Wilten, Bereich Pater-Reinisch-Weg
Nrn. 3 bis 11, gemäß § 69 Abs. 1 TROG
2006, wird beschlossen.

III 2683/2011

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
10.3.2011:
Die Erlassung einer Bausperre, InnsbruckWilten, Bereich zwischen Pastorstraße,
Duilestraße, Prämonstratenserweg und
Fritz-Konzert-Straße, gemäß § 69 Abs. 2
TROG 2006, wird beschlossen.
40.

III 2989/2011
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B15/3,
Höttinger Au, Bereich Fürstenweg Nr. 63 (als Änderung des
Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA - B15/1), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
24.3.2011:
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B15/3,
Höttinger Au, Bereich Fürstenweg Nr. 63
(als Änderung des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA - B15/1), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Tiroler
Raumordnungsgesetz (TROG) der Beschluss über die dem Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch
erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden ergänzenden bebau-

GR-Sitzung 24.3.2011