Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2011
/ Ausgabe: 2011_06-Maerz.pdf
- S.80
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42.5
I-OEF 39/2011
Wohnbauförderungsdarlehen,
keine begünstigte vorzeitige
Rückzahlung (StRin Dr.in Pokorny-Reitter)
StRin Dr.in Pokorny-Reitter: Ich stelle
gemeinsam mit meinen Mitunterzeichnerinnen und Mitunterzeichnern folgenden
dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck
spricht sich gegen die Möglichkeit der begünstigten vorzeitigen Rückzahlung von
Wohnbauförderungsdarlehen aus und ersucht die Tiroler Landesregierung keine
entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen.
Der Gemeinderat der Stadt Innsbruck ersucht die Tiroler Landesregierung, dass
die der Wohnbauförderung zur Verfügung
stehenden Mittel aus Rückflüssen und
Zweckzuschüssen des Bundes zur Gänze
dem Wohnbau zur Verfügung gestellt werden.
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht,
diesen Beschluss des Innsbrucker Gemeinderates der Tiroler Landesregierung
zu übermitteln.
Dr.in Pokorny-Reiter, Buchacher, Konrad,
Marinell, Pipal, Eberl, Praxmarer und
Pechlaner, alle e. h.
Ich habe dem Antrag eine etwas längere
Begründung mit diversen Zahlen und Unterlagen beigelegt. Das betrifft nur den Teil
des Eigentums, denn im Bereich der Miete
ist das nicht möglich. Eigentümer können
nach dem 20. Jahr das Darlehen, wenn
sie entsprechende Finanzmittel haben, zurückzahlen. Es ist auch Faktum, dass in
den ersten 20 Jahren des Darlehens die
Verzinsung eine extrem geringe ist.
Wenn man das mit dem Zinssatz bei einem Kapitaldarlehen vergleicht, wird hier
ohnehin schon ein entsprechender Zuschuss geleistet. Bei einer begünstigten
Rückzahlung würden dann noch einmal
einige tausend Euro dazugeschossen
werden. Das verringert die Rückzahlungsrate bei den Darlehen und natürlich auch
den Wohnbauförderungskuchen, der für
Neubauten zur Verfügung steht.
GR-Sitzung 24.3.2011
Wir denken, dass das eine unsoziale
Maßnahme ist. Daher bitten wir auch um
die Zustimmung, dass die Tiroler Landesregierung entsprechend aufgefordert und
ersucht wird, keine vorzeitige begünstigte
Rückzahlung zuzulassen.
42.6
I-OEF 40/2011
Trödler- und Flohmärkte, Einführung von Qualitätsstandards (GR
Weiskopf)
GR Weiskopf: Ich stelle gemeinsam mit
meinen Mitunterzeichnern folgenden dringenden Antrag:
Der Gemeinderat möge beschließen:
Die Frau Bürgermeisterin wird ersucht, die
zuständigen Ämter des Stadtmagistrates
Innsbruck mit der Erstellung einer Vorlage
zur Novellierung der Marktordnung der
Landeshauptstadt Innsbruck (Innsbrucker
Marktordnung {IMO} 1999) Gemeinderatsbeschluss vom 15.7.1999 und 21.6.2001,
mit dem Ziel der Einführung von Qualitätsstandards für Trödler- und Flohmärkte zu
beauftragen.
Weiskopf, Haager und Federspiel,
alle e. h.
Die Marktordnung der Landeshauptstadt
Innsbruck (IMO) bildet den Rechtsrahmen
für die in der Stadt Innsbruck stattfindenden Märkte und Gelegenheitsmärkte mit
Ausnahme von Bauernmärkten, Messen,
Wohltätigkeitsveranstaltungen und diesen
nach der Gewerbeordnung gleichgestellten Veranstaltungen.
Dabei ist jedoch festzuhalten, dass die Innsbrucker Marktordnung (IMO) 1999 - mit
Ausnahme der Bestimmungen zur Lebensmittelhygiene und des Verbotes des
Betriebes von Spielautomaten - vor allem
"technische" Fragen, wie etwa die Verkehrsregelung, die Beschaffenheit von
Verkaufsständen und Verkaufsflächen sowie die Marktorte und Markttage regelt.
Auch die Vorschriften hinsichtlich der
Marktbesucherinnen bzw. Marktbesucher
(= Terminus technicus der Innsbrucker
Marktordnung {IMO} 1999 für die Händler)
beschränken sich vornehmlich auf formale
Inhalte, wie etwa das Vorhandensein einer
Gewerbeberechtigung, die Berufsaus-