Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.55

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- 119 -

der Debatte über diesen Punkt, für den die
Stimmenthaltung wegen Befangenheit
angemeldet wurde, den Sitzungssaal
verlassen und dürfte nicht an der Debatte
teilnehmen.
Es geht nicht, sich für befangen zu
erklären und dann Erläuterungen zum
Gegenstand abzugeben. Es kann sich
jemand im Sinne des Allgemeinen
Verwaltungsverfahrensgesetzes (AVG)
durchaus für nicht befangen fühlen, was
zwar für die Präsidentin eines Vereins
vielleicht etwas schwierig ist, aber für ein
schlichtes Mitglied des Gemeinderates
würde ich keinen Grund sehen, sich bei
einer Subvention für befangen zu erklären
und der Debatte fernzubleiben.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Ich
glaube, man braucht zur Geschäftsordnung des Gemeinderates keine Aufklärung, aber es war sehr häufig der Fall,
dass man sich der Stimme enthalten hat,
wenn man nicht mitstimmen wollte, da
man dem Verein vorsitzt. Den Sitzungssaal hat deshalb noch niemand verlassen
müssen.

einerseits eine Förderung für die Fraktionen bzw. eine Parteienförderung gibt und
es andererseits bei Teilorganisationen, wie
in diesem Fall dem Tiroler Seniorenbund
(TSB) - die ÖVP definiert sich ja als Partei
durch ihre Bünde -, dann sozusagen in die
elementaren Bestandteile einer Partei im
Subventionswege aus dem Sozialtopf
Geld hineingepumpt wird. Das macht eine
schiefe Optik.
Deshalb wäre es geschickter, wenn man
das über Anträge projektbezogen abrechnen würde. Dann könnten auch die
Innsbrucker Grünen vielleicht sogar bei
mehreren Geschichten mitgehen.
(Bgm. Zach: Es geht aber auch, wenn Ihr
nicht mitgeht.)
GR Grünbacher: Ich möchte etwas
berichtigen: Wenn GR Hof die Innsbrucker
Wahlordnung 1975 (IWO) lesen würde,
würde er dahinter kommen, dass die
Zuwendungen an die Gemeinderatsparteien nicht unbedingt mit dem etwas zu tun
haben, was er unter der politischen Partei
versteht. Zumal sind der Pensionistenverband Tirol und der Tiroler Seniorenbund
(TSB) nicht mit den politischen Parteien
gleichzusetzen.

Wenn man natürlich auf den Buchstaben
der Geschäftsordnung des Gemeinderates
der Landeshauptstadt Innsbruck herumreitet und sich irgendjemand daran stößt,
muss man das aufgreifen. Sonst könnte
man sich ohne weiters auch auf jenen
Paragraphen in der Geschäftsordnung des
Gemeinderates berufen - wenn niemand
einen Einwand hat - und sich natürlich an
der Debatte beteiligen und nachher der
Stimme enthalten. Auch das ist möglich.

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE; 8
Stimmen):

GR Hof: Die Interpretation dürfte im
Allgemeinen Verfahrensgesetz (AVG)
schwierig werden, aber deshalb melde ich
mich jetzt nicht zu Wort.

Dem Tiroler Seniorenbund (TSB) wird eine
Jahressubvention in der Höhe von
€ 12.700,-- sowie eine Sondersubvention
in der Höhe von € 4.500,-- gewährt.

Ich möchte kurz auf GR Grünbacher
replizieren. Hätte er GR Teyml zugehört,
wäre ihm aufgefallen, dass sie gesagt hat,
dass man "projektbezogen" jederzeit mit
den Innsbrucker Grünen über Subventionen bzw. Unterstützungen seitens der
Stadt Innsbruck sprechen kann. Egal, ob
es rote Verbände oder schwarze Bünde
sind.
GR Grünbacher als Budgetsprecher seiner
Fraktion sollte bedenken, dass es eine
relativ schiefe Optik macht, wenn es
GR-Sitzung 22.2.2007

Weil jemand einer Gesinnungsgemeinschaft angehört, kann man ihn nicht mit
der Parteistruktur gleichsetzen. Nur solche
Zuwendungen gibt es über das Kapitel 0,
denn Zuwendungen an Gemeinderatsparteien sind etwas ganz anderes.

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
GR Mag. Mayr und GR Dr. Waibel; 2
Stimmen; gegen GRÜNE; 8 Stimmen):
Der ÖVP - Frauenbewegung Innsbruck Stadt, wird eine Jahressubvention in der
Höhe von € 11.990,-- gewährt.