Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.72
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- 136 -
Grundverwertungs GesmbH auch zu
keiner Veräußerung des Objektes
Bruneckerstraße 1 an die IMMO
CONCEPTA Grundverwertungs
GesmbH kommen wird?
Mag. Schwarzl, Mag. Fritz, Hof, Mair,
Mag. Pitscheider, Mag. Schindl-Helldrich,
alle e. h.
32.2
Innsbrucker Nordkettenbahnen
GesmbH (INKB), Projekt "Innsbrucker Nordkettenbahnen Neu",
Einhaltung des Dienstleistungskonzessionsvertrages (DKV),
Verhandlungen über die Aufteilung der Mehrkosten, derzeitiger
Stand (Die Innsbrucker Grünen)
Bgm. Zach verliest die dringende Anfrage
der Innsbrucker Grünen:
Noch im Herbst 2006 wurde die Beantwortung einer dringenden Anfrage der
Innsbrucker Grünen betreffend Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) Hungerburg/Nordkettenbahn Neu - allfällige
Mehrkosten durch Materialeinträge Kostentragung - mit dem Hinweis auf
möglichen Schaden für die Stadt Innsbruck verweigert.
Einzelne Punkte, die offenbar von der
Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH
(INKB) beantwortet aber mit demselben
Hinweis von der Frau Bürgermeisterin
nicht verlesen wurden, jedoch nachgereicht werden sollten, liegen mir trotz
Urgenzen bis heute nicht vor.
und deren Versicherung über die Aufteilung der Mehrkosten laufen.
Die Frau Bürgermeisterin möge daher
folgende dringende Anfrage beantworten
(als Bürgermeisterin und Eigentümervertreterin der Innsbrucker Nordkettenbahnen GesmbH {INKB}):
1.
Hat der Auftragnehmer im Dienstleistungskonzessionsvertrag (DKV) Mehrforderungen gemäß Punkt 3.3.7.2 des
Dienstleistungskonzessionsvertrages
(DKV) gegenüber der Innsbrucker
Nordkettenbahnen GesmbH (INKB)
bzw. der Stadt Innsbruck angemeldet?
2.
Wenn ja, nur dem Grunde nach oder
auch in konkreter Höhe?
3.
Wenn Letzteres der Fall ist, um
welchen Betrag bzw. welche Beträge
und Begründungen (stichwortartig)
handelt es sich dabei?
4.
Deckt sich der Rechtsstandpunkt der
Stadt Innsbruck mit dem des Koalitionspartners, dass nämlich allfällige
Forderungen auf Mehrkostentragung
durch die Stadt Innsbruck/Innsbrucker
Nordkettenbahnen GesmbH (INKB)
mit allen rechtsstaatlichen Mitteln abzuweisen sind?
Gibt es eine juristische und auch eine
fachliche technische Unterstützung für
die Stadt Innsbruck, um die Nachtragsverhandlungen zu führen?
5.
Ist es richtig, dass derzeit Verhandlungen zwischen der Stadt Innsbruck,
STRABAG AG und deren Versicherung über die Aufteilung der Mehrkosten laufen?
6.
Wenn ja, von wem werden sie von
Seiten der Stadt Innsbruck geführt
und wie ist der derzeitige Verhandlungsstand?
7.
Wenn ja, bedeutet das, dass die Stadt
Innsbruck bereits den Nachträgen
dem Grunde nach zugestimmt hat
und nur noch über die Aufteilung verhandelt wird?
8.
Gibt es Anlass zu Vermutungen in
Richtung Geheimverhandlungen und
Einsatz des Notrechtes, wie dies vom
Nunmehr hat die SPÖ - GR Buchacher in
einer Presseaussendung mitgeteilt,
-
dass der städtische Zuschuss mit
€ 37 Mio gedeckelt und in der Regierung mit der SPÖ paktiert sei;
-
dass allfällige Nachforderungen an
die Stadt Innsbruck mit allen rechtsstaatlichen Mitteln abzuweisen seien;
-
dass allfällige Geheimverhandlungen
oder Überlegungen, mit dem Notrecht
diese Vereinbarungen zu umgehen,
nicht ohne Konsequenzen bleiben
könnten und
-
dass derzeit Verhandlungen zwischen
der Stadt Innsbruck, STRABAG AG
GR-Sitzung 22.2.2007