Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2023
/ Ausgabe: 04_2023-04-25-GR-Protokoll.pdf
- S.207
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Frage 1:
Erfüllt die Gehsteigdurchziehung aus der Rechtsansicht des Bürgermeisters (ressortzuständig für Straßen- und Verkehrsrecht) tatsächlich den gesetzlichen Anforderungen eines Gehsteiges?
Antwort:
Ja.
Frage 2:
Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?
Antwort:
Ein Gehsteig ist gemäß § 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) ein für den FußgängerInnenverkehr bestimmter, von der Fahrbahn durch Randsteine, Bodenmarkierungen oder dergleichen abgegrenzter Teil der Straße.
Die Benützung von Gehsteigen mit Fahrzeugen aller Art ist verboten. Dieses
Verbot gilt nicht für das Überqueren von Gehsteigen mit Fahrzeugen auf den
hierfür vorgesehenen Stellen, sofern FußgängerInnen nicht gefährdet oder
gehindert werden. (§ 8 StVO)
Frage 3:
Wenn nein, warum nicht?
Antwort:
-
Frage 4:
Warum musste diese sogenannte Gehsteigdurchziehung überhaupt gepflastert
werden? (Gesamtkosten € 130.000,-- laut Anfragebeantwortung)
Antwort:
Die Pflasterung erfolgte aus ästhetischen Gründen, um die Bedeutung als
Gehsteig noch sichtbarer zu machen. (Anmerkung: Die Gesamtkosten von
€ 130.000,-- laut Anfragebeantwortung GfGR/7/2023 beziehen sich auf die gesamte Pflasterung des Kreuzungsbereiches Ilse-Brüll-Gasse/Edith-SteinWeg/Michael-Gaismair-Straße auf öffentlichem Gut der Stadt Innsbruck.)
Frage 5:
Warum wurde diese Gehsteigdurchziehung gepflastert, obwohl in anderen Städten
und Gemeinden ebensolche Gehsteigdurchziehungen nicht gepflastert werden
mussten?
Antwort:
Die Pflasterung erfolgte aus ästhetischen Gründen, um die Bedeutung als
Gehsteig noch sichtbarer zu machen. Ergänzend darf angefügt werden, dass
die Straßenraumgestaltung der Michael-Gaismair-Straße hochwertig erfolgen
sollte.
Frage 6:
Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten für die sogenannte Gehsteigdurchziehung an der Leopoldstraße?
Antwort:
Die Kosten der Pflasterung der Gehsteigdurchziehung werden anhand der
Preise für die schon ausgeführte Pflasterung an der Ilse-Brüll-Gasse auf ca.
€ 43.000,-- geschätzt.
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