Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.124
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als das Stammkapital der übertragenden Gesellschaft höher als das der
übernehmenden Gesellschaft war.
Vor diesem Hintergrund wurde im Jahresabschluss per 31.12.2004 die
„gebundene Kapitalrücklage Fusion“ in einer Höhe von € 2.180.185,03
ausgewiesen, welche exakt dem Stammkapital der ehemaligen Messe
entsprach. Diesbezüglich hat die Kontrollabteilung darauf hingewiesen,
dass die angesprochene Rücklage in einem höheren Ausmaß gebildet
wurde, als es die Bestimmungen im Verschmelzungsvertrag vorgesehen hätten.
Nach Ablauf der im § 226 AktG bestimmten gesetzlichen 6-monatigen
Frist wurde ein Betrag von € 2.163.185,03 dieser Rücklage aufgelöst
und den nicht gebundenen Kapitalrücklagen zugeführt.
Der restliche Betrag von € 17.000,00 wurde aufgrund einer vom Wirtschaftsprüfer ermittelten Verhältnisrechnung in den gebundenen Kapitalrücklagen belassen. Diese Berechnung basierte auf dem der Verschmelzung zugrunde liegenden Bewertungsgutachten einer renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Die Kontrollabteilung bemerkte in diesem Zusammenhang, dass für die angesprochene
Verhältnisrechung offenbar ein falscher Wert betreffend den „Marktwert Messe“ verwendet wurde, welcher sich natürlich auf die Berechnung des in der gebundenen Kapitalrücklage verbleibenden Betrages
auswirkt. Im Anhörungsverfahren teilte die COME mit, dass der fehlerhafte Ausweis mit dem Jahresabschluss per 31.12.2006 korrigiert wird.
Nicht gebundene
Kapitalrücklagen
Ein Betrag von € 3.500.529,65 (31.12.2004: € 2.807.811,19) wurde in
den nicht gebundenen Kapitalrücklagen ausgewiesen. Diese Position
setzte sich dabei aus den Verrechnungskonten der 4 Gesellschafter
sowie der Kapitalrücklage Fusion zusammen. Die Gesellschafterverrechnungskonten dienten dabei der Abrechnung von Verlustverteilungen, Betriebsmittelzuschüssen sowie der Budgetüber- bzw.
-unterschreitungen. Auf den Verrechnungskonten der Gesellschafter
Wirtschaftskammer Tirol und Tourismusverband Innsbruck und seine
Feriendörfer wurde dabei jeweils ein negativer Saldo ausgewiesen,
welcher sich unter Einbeziehung der Salden der Kapitalverrechnungskonten der Gesellschafter Stadtgemeinde Innsbruck und Land Tirol
positiv kompensierte.
Grundsätzlich merkte die Kontrollabteilung an, dass weder die handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze noch das GmbH-Gesetz die Führung von Kapitalverrechnungskonten in Kapitalgesellschaften vorsehen.
Weiters wurde bemerkt, dass eine Kapitalrücklage (wenn man denn ein
einzelnes Kapitalverrechnungskonto als Kapitalrücklage ansieht) maximal null, jedoch niemals negativ sein kann. Dieser Umstand wurde
bereits vom Steuerberater des Gesellschafters Tourismusverband
Innsbruck und seine Feriendörfer im Jahr 2004 und auch 2005 betont.
Zl. KA-16081/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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