Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.127

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äußerst ungewöhnlich. Gleichzeitig wurde jedoch seitens der Kontrollabteilung darauf hingewiesen, dass die Regelungen der Syndikatsvereinbarung diese wirtschaftsplan- und budgetabrechnungstechnische
Verwendung von ordentlichem und außerordentlichem Haushalt bedingen.
Budgetüberschuss vs.
Bilanzverlust

Nach Berücksichtigung der Gesellschafterzuschüsse ergab sich sowohl
für das Geschäftsjahr 2004 (€ 42.960,00) als auch für das Jahr 2005
(€ 286.293,00) ein Budgetüberschuss. Der Überschuss 2004 wurde an
die Gesellschafter Stadtgemeinde Innsbruck und Land Tirol zurücküberwiesen. Der Budgetüberschuss 2005 wurde im Unternehmen belassen und der Finanzierung der Einrichtung und Medientechnik des
Projekts „Neubau Igls“ gewidmet.
Obwohl das Budget aufgrund der in der Syndikatsvereinbarung geregelten Gesellschafterzuschüsse grundsätzlich ausgeglichen ist (bzw. wie
beschrieben sogar Überschüsse aufweist), kommt es im Jahresabschluss zum Ausweis von Bilanzverlusten. Diese sind darauf zurückzuführen, dass der Wirtschaftsplan samt der dazugehörigen Budgetabrechnung keine finanzunwirksamen Aufwendungen beinhaltet. Daher
erscheint es der Kontrollabteilung wichtig zu betonen, dass die Budgetabrechnung nicht den Jahresabschluss, und dabei im Speziellen die
Gewinn- und Verlustrechnung, widerspiegelt.

Buchungstechnische
Verrechnung Bilanzverlust

Dabei beinhaltet die angesprochene Syndikatsvereinbarung keine Regelungen darüber, wie denn ein allfälliger Bilanzverlust weiterzubehandeln
ist.
Tatsächlich wurde im Geschäftsjahr 2004 ein Bilanzverlust in Höhe von
€ 1.566.645,87 ausgewiesen. In der Generalversammlung wurde dazu
ein Verlustverteilungsbeschluss gefasst, wonach jedem der 4 Gesellschafter ein Teil dieses Verlustes zugewiesen wurde. Diese Verlustanteile wurden buchungstechnisch den im Rahmen der nicht gebundenen
Kapitalrücklagen bestehenden Kapitalverrechnungskonten der einzelnen Gesellschafter angelastet.

Negative Kapitalverrechnungskonten

Über diese Kapitalverrechnungskonten wurden auch die im Zuge des
Wirtschaftsplans ermittelten Gesellschafterzuschüsse abgewickelt. In
den Wirtschaftjahren 2004 und 2005 traf ein diesbezügliches Zuschusserfordernis gemäß den getroffenen Regelungen in der Syndikatsvereinbarung lediglich die Gesellschafter Stadtgemeinde Innsbruck und Land
Tirol zu je 50 %.
Nachdem die Wirtschaftskammer Tirol und der Tourismusverband
Innsbruck und seine Feriendörfer keine Gesellschafterzuschüsse zu
leisten hatten, deren Kapitalverrechnungskonten jedoch ebenfalls mit
den o.a. Verlustzuweisungen belastet wurden, musste auf diesen Konten ein negativer Saldo ausgewiesen werden.

Zl. KA-16081/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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