Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.131

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Hierzu erhielt die Kontrollabteilung im Rahmen des Anhörungsverfahrens die Auskunft, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung damit
Rechnung getragen wird, dass ab dem Jahr 2006 die Gesellschafterzuschüsse zur Anschaffung von Anlagevermögen zum einen bis zur jeweiligen Höhe des jeweiligen Beteiligungsverhältnisses am Stammkapital unter Kapitalrücklagen ausgewiesen werden. Zum anderen werden
jene Gesellschafterzuschüsse, die über das jeweilige Beteiligungsverhältnis am Stammkapital hinausgehen, als „Investitionszuschüsse aus
öffentlichen Mitteln“ ausgewiesen.
Abfertigungsrückstellung Als Vorsorge für die Abfertigungsverpflichtungen gegenüber ihren Be-

diensteten hat die COME eine Abfertigungsrückstellung gebildet und
diese für das Jahr 2005 mit einem Betrag von € 605,5 Tsd. in der Bilanz ausgewiesen. Dem steuerrechtlichen Gebot der Wertpapierdeckung – im Wirtschaftsjahr 2005 hätten 20 % des Rückstellungsbetrages durch Wertpapiere bedeckt sein müssen – ist die COME, wie schon
in den Jahren zuvor im Rahmen der Geschäftstätigkeit als CI, nicht
nachgekommen.
Mit dem am 1.7.2002 in Kraft getretenen Mitarbeitervorsorgegesetz ist
die Abfertigungsthematik neu geregelt worden. Für alle ab 1.1.2003
eingegangenen Arbeitsverhältnisse gilt das System der „Abfertigung
neu“, welches durch monatliche Beiträge der Arbeitgeber in eigene
Mitarbeitervorsorgekassen finanziert wird. Im Zusammenhang mit dieser Neuregelung hat der Aufsichtsrat im Dezember 2002 den Geschäftsführer ermächtigt, mit den Bediensteten bezüglich eines Vollübertrittes in das neue System nach den Bestimmungen des BMVG zu
verhandeln. Damit sollte den Bediensteten die Möglichkeit geboten
werden, ab einem bestimmten Stichtag für die weitere Dauer des Arbeitsverhältnisses in den Geltungsbereich des BMVG zu wechseln und
die Altabfertigungsanwartschaft mit einem zu verhandelnden Geldbetrag auf die MV-Kasse zu übertragen. Bis Oktober 2006 hatten sich
13 MitarbeiterInnen (davon sind zwei in der Zwischenzeit ausgeschieden) für einen Umstieg entschieden. In diesem Rahmen haben die
betroffenen Bediensteten einer Übertragung ihrer Altabfertigungsanwartschaften im Ausmaß von 65 % bzw. insgesamt rd. € 113,0 Tsd. an
die betriebliche MVK zugestimmt. Die nach dem BMVG zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn abzuschließenden schriftlichen Vereinbarungen sind ausgefertigt worden.
Pensionsrückstellung

Zl. KA-16081/2006

Für die Witwe des früheren Geschäftsführers der CI und für den seit
2005 im Ruhestand befindlichen Geschäftsführer der vormaligen Messe
sowie für vier weitere ehemalige MitarbeiterInnen der Messe sind aufgrund dienstvertraglicher Regelungen Pensionszahlungen zu leisten,
wofür ebenfalls bilanziell Vorsorge in Form der Dotierung einer Pensionsrückstellung getroffen worden ist. Zu diesem Zweck werden jeweils
auf versicherungsmathematischen Berechnungen basierende Pensionsrückstellungsgutachten eingeholt. Das zum Jahresende 2005 in der
Bilanz ausgewiesene Deckungskapital betrug rd. € 2,216 Mio.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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