Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.136
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Pachtabrechnungen der Monate Mai und Juni 2006 nicht vertragskonform und wurden diese ebenfalls verspätet beglichen. Die Pachtabrechnung für Juli 2006 wurde zwar gelegt, jedoch war die Bezahlung
zum Prüfungszeitpunkt noch ausständig. Ebenso waren die Pachterlöse
für August bis Oktober 2006 noch nicht auf dem Erlöskonto erfasst.
Verrechnung von Verzugszinsen
Der Pkt. XX. des zugrunde liegenden Pachtvertrages sieht die Möglichkeit der Verrechnung von Verzugszinsen vor, sofern die Pächterin mit
Zahlungen im Zusammenhang mit dem Pachtverhältnis in Verzug gerät. Wie seitens der Kontrollabteilung bemerkt, erfolgten die Pachtzahlungen teils mit 6-monatiger Verspätung. Verzugszinsen wurden dabei
weder im Wirtschaftsjahr 2005 noch 2006 verrechnet.
Pachtabrechnungen
Die Pachtabrechnung hat monatlich, anhand der seitens der Pächterin
unaufgefordert vorzulegenden Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) zuzüglich allfälliger erlösersetzender Zahlungseingänge zu erfolgen. Die
so ermittelten Pachtzahlungen sind nach Vorliegen des Jahresabschlusses gemäß den Ergebnissen der Gewinn- und Verlustrechnung zu verifizieren und in diesem Zusammenhang entsprechende Nachverrechnungen oder Rückzahlungen vorzunehmen.
Tatsächlich erfolgten die Pachtabrechnungen 2005 mittels eines internen Mails der Pächterin. Pachtabrechnungen des Jahres 2006 erfolgten
auf Basis von Excel-Listen. In diesem Zusammenhang war weiters zu
bemerken, dass keine der 5 seitens der Kontrollabteilung überprüften
Abrechnungen betraglich korrekt war.
Bankgarantie
Gemäß Pkt. XIX. des Pachtvertrages ist von der Pächterin eine Bankgarantie in Höhe von € 50.000,00 zur Sicherstellung aller Forderungen
aus dem zugrunde liegenden Pachtverhältnis beizubringen. In Anbetracht der o.a. Unregelmäßigkeiten in Bezug auf die Pachterlöse wäre
eine derartige Bankgarantie als Druckmittel von großer Bedeutung.
Eine entsprechende Überprüfung ergab jedoch, dass diese Bankgarantie zum Prüfungszeitpunkt nicht existent war.
Empfehlungen
Die Kontrollabteilung sprach in Zusammenhang mit den Pachterlösen
der neuen Gastronomiegesellschaft im Wesentlichen folgende stichwortartig dargestellten Empfehlungen aus:
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Besonderes Augenmerk auf rechtzeitige Pachtabrechnungen
und –zahlungen,
Pachtabrechnung wie im Pachtvertrag vereinbart (mittels UVA),
Verrechnung der vertraglich vereinbarten Verzugszinsen bei
verspäteten Pachtzahlungen,
unverzügliche Beibringung der abstrakten Bankgarantie.
Die COME bestätigte in ihrer Stellungnahme die mangelhafte Einhaltung der im Pachtvertrag getroffenen Vereinbarungen. Im März 2006
habe man seitens der Gesellschafter auf die Situation mit einem Geschäftsführerwechsel reagiert. Die neue Geschäftsführung sei sehr
bemüht, sämtliche vertraglichen Vereinbarungen umzusetzen.
Zl. KA-16081/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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