Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.146

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b) die Beteiligung und Übernahme der Geschäftsführung und der
Vertretung bei anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand und
c) die Ausübung aller Geschäfte und Maßnahmen, die zur Erreichung des Gesellschaftszweckes nützlich sind, sofern sie der
Gesellschaft nach einschlägigen Normen gestattet sind.
Vertrag mit der TFG

Die ILUG übt ihre Tätigkeit in Bezug auf den Umschlag von Luftfrachtgütern aller Art aufgrund eines Vertrages (Übereinkommen vom
5.9.1994) mit der TFG als Subagent im Auftrag, im Namen und auf
Rechnung der TFG aus und betreibt aufgrund dieses Vertrages das
öffentliche Zolllager am Flughafen Innsbruck.

Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag wurde in der Vergangenheit mehrfach, zuletzt
im Zuge der Anpassung an den Euro geändert. Im Anschluss daran ist
er über Gesellschafterbeschluss im Wege eines Notariatsaktes gänzlich
neu gefasst worden. Im gesellschaftsrechtlichen Nachvollzug stellte die
Kontrollabteilung fest, dass der Geschäftsführer der ILUG diese Änderungen im Sinne des § 51 GmbHG zum Firmenbuch angemeldet hat.

Stammkapital

Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt € 36.336,42, es ist ausschließlich durch Bareinlagen aufgebracht. Einziger Gesellschafter mit
einem Geschäftsanteil von 100 % ist die TFG.

Organe

Die Organe der Gesellschaft bilden der Geschäftsführer und die Generalversammlung.

Geschäftsführer

Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer, der vom Gesellschafter unbeschadet besonderer gesetzlicher Bestimmungen bestellt wird. Dem
Geschäftsführer obliegt sowohl die Vertretung der Gesellschaft nach
außen als auch die Leitung, Entscheidung und Verfügung in allen geschäftlichen Angelegenheiten. Er hat dabei die einschlägigen Gesetze,
die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und seines Dienstvertrages sowie die Beschlüsse der Generalversammlung zu beachten. Der
amtierende Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft seit 1.7.1994 selbständig.

Quartalsberichte

Mangels der Verpflichtung zur Bestellung eines Aufsichtsrates kommt
u.a. auch § 28a GmbHG (schriftliche Quartalsberichte des Geschäftsführers an den Aufsichtsrat) nicht zur Anwendung. Allerdings hat die
Generalversammlung in Anlehnung an diese gesetzliche Bestimmung
den Geschäftsführer im Pkt. II. seines Geschäftsführervertrages verpflichtet, quartalsweise sowohl Soll-Ist-Vergleiche über den Wirtschaftsplan als auch Frachtumschlagstatistiken zu erstellen. Diese sog.
Statusberichte werden dem Aufsichtsrat der TFG zur Kenntnis gebracht.

Zl. KA-19574/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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