Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.176

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Die Kontrollabteilung empfahl in diesem Zusammenhang eine neuerliche Überprüfung, um eventuell die Höhe des pauschalierten Kostenbeitrages neu definieren zu
können.
Die betreffende Dienststelle teilte in ihrer Stellungnahme damals mit, dass in Umsetzung der Empfehlung der Kontrollabteilung eine erste neuerliche Überprüfung am
19.7.2005 ergeben habe, dass bei dieser Kontrolle der Platz ungenützt gewesen sei,
weitere Kontrollen würden demnächst zu unterschiedlichen Zeiten noch stattfinden.
Eine abschließende Berichterstattung würde dann Anfang August erfolgen. Sollte
nach dem Ergebnis der weiteren Überprüfungen keine Änderung eintreten, wird vom
Amt für Grünanlagen die IISG um Überprüfung ersucht werden, ob nach den Vertragsbestimmungen generelle Änderungen, jedenfalls aber eine Herabsetzung des
jährlichen Beitrages für die Erhaltung der Anlage erreicht werden könnten.
In einem Nachhang zu o.a. Stellungnahme berichtete das Amt für Grünanlagen, dass
bei einer weiteren Begehung lediglich ein bis zwei Kinder am Spielplatz anwesend waren und man der Auffassung sei, dass mit der Bauträgerfirma im Hinblick auf den
jährlichen Beitrag der Stadt entsprechende Gespräche durchgeführt werden sollten.
Seitens der Amtes für Grünanlagen wird der Kontakt zur Rechtsabteilung der IISG
aufgenommen werden.
In weiterer Folge wurde der Kontrollabteilung vom Amt für Grünanlagen zur Kenntnis
gebracht, dass im Herbst 2005 seitens der IISG mit der Bauträgerfirma Kontakt aufgenommen werden wird, um eine entsprechende Lösung, wenn möglich Austritt aus
dem Vertrag, zu finden. Sollte dies nicht realisierbar sein, wird zumindest eine entsprechende Reduktion des Erhaltungskostenbeitrages angestrebt werden.
Bei der vorjährigen Follow up-Einschau wurde die Kontrollabteilung vom Amt für
Grünanlagen informiert, dass im November 2005 an die zuständige Hausverwaltung
ein Schreiben ergangen sei, worin mitgeteilt wurde, dass auf Grund des Sachverhaltes die Stadtgemeinde Innsbruck in Zukunft nur noch 1/3 der ursprünglich vereinbarten Summe des Instandhaltungsbeitrages akzeptieren würde. In einem Antwortschreiben der betreffenden Hausverwaltung vom Dezember 2005 sei von den Miteigentümern der Wohnanlage auf das Entschiedenste zurückgewiesen worden, dass
dieser Spielplatz von der Allgemeinheit nicht angenommen werden würde. Amtlicherseits würde man versuchen, im Zuge einer Aussprache zwischen den Eigentümern
der Wohnungseigentumsgemeinschaft, der Hausverwaltung und dem Amt für Grünanlagen, zu einer fairen, einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Im Rahmen der Follow up-Einschau 2006 kann nunmehr berichtet werden, dass vom
Amt für Grünanlagen mit Schreiben vom 20.10.2006 der Kontrollabteilung mitgeteilt
wurde, dass eine durchgeführte Abstimmung innerhalb der Eigentümergemeinschaft
betreffend die Benützung des Spielplatzes ergeben hat, dass die Mehrheit der Eigentümer der vom Amt vorgeschlagenen Reduzierung des jährlichen Entgeltes auf eine
Höhe von € 2.000,00 netto, wertgesichert (entspricht ca. 46 % des ursprünglichen
Betrages), zugestimmt hat. Eine Kopie der entsprechenden Abrechnung wurde beigelegt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

ZI. KA-00210/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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