Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.192

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etc.), die den Zahlungspflichtigen einerseits vom Amt für Rechnungswesen, anderseits vom Rechtsanwalt im Auftrag der Stadt Innsbruck in Rechnung gestellt wurden.
Auf der Postengruppe 849 sind jedoch nur Nebenansprüche gem. den Bestimmungen
der TLAO (Stundungs- und Aussetzungszinsen, Säumniszuschläge, Mahngebühren,
etc.) auszuweisen. Zudem sind Einnahmen daraus auf dieser Postengruppe nur dann
zu verbuchen, wenn sie im Zusammenhang mit Abgaben anfallen.
In Anlehnung an den Kontierungsleitfaden für Gemeinden und Gemeindeverbände
hat die Kontrollabteilung empfohlen, die Zinsen und Kostenersätze auf den Postengruppen 823 Zinsen oder 817 Kostenersätze zu vereinnahmen.
In ihrer Stellungnahme teilte die MA IV dazu mit, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung bereits nachgekommen und entsprechende Postengruppen errichtet worden
sind. Wie dem Voranschlag 2007 der Stadtgemeinde Innsbruck zu entnehmen ist,
sind de facto die entsprechenden Vp. für Einnahmen betreffend das Jahr 2007 eröffnet worden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

47

Die Kontrollabteilung hat im Rahmen ihrer Prüfung stichprobenartig einzelne Bilanzposten der Vermögensrechnung 2005 einer detaillierten Prüfung unterzogen.
Den im Anhang zur Vermögensrechnung 2005 zu entnehmenden Angaben folgend
knüpfte der Vermögens- und Schuldennachweis an die Daten des Vorjahres an und
weist sämtliche Vermögensgegenstände, Rücklagen, Verbindlichkeiten sowie
Rechnungsabgrenzungsposten der Stadtgemeinde Innsbruck zum Stichtag
31.12.2005 aus. Die einzige Ausnahme lt. Anhang bildet der Kassennachweis, welcher
mit Stichtag 28.2.2006 ausgewiesen wurde.
In diesem Zusammenhang hat die Kontrollabteilung empfohlen, sämtliches Vermögen
bzw. sämtliche Schulden im Sinne einer periodenreinen Abgrenzung und unter Berücksichtigung der Zahlungsflüsse des Auslaufmonats künftig in der Vermögensrechnung zum Stichtag 31.12. auszuweisen bzw. zu bewerten.
Diesbezüglich teilte die MA IV mit, dass sie der Empfehlung hinsichtlich einer periodenreinen Abgrenzung bei der Erstellung des Vermögens- und Schuldennachweises
für das Jahr 2006 nachkommen wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

48

Bei der stichprobenartigen Einsichtnahme in das Kapitel „Voranschlagsunwirksame
Gebarung“ wurden seitens der Kontrollabteilung zwei Empfehlungen das Amt für Kultur betreffend ausgesprochen, deren Umsetzung in der damals abgegebenen Stellungnahme zugesichert wurde.

ZI. KA-00210/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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