Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2007
/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf
- S.193
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Textziffer
Zum einen betraf es den unter den Verwahrgeldern ausgewiesenen Kassenrest in
Höhe von € 12.214,94 auf der Vp. 9/366700/300 – „Konzertbüro – Orgelkonzerte Sonst. Einnahmen“. Dabei handelte es sich um die Einnahmen und Ausgaben der bisher vom Konzertbüro der Stadt Innsbruck organisierten und abgewickelten Orgelkonzerte. Nach Auflösung des Konzertbüros mit Ende 2005 waren daher im Amt für Kultur die Infrastrukturvoraussetzungen für die Weiterführung dieser Veranstaltungen
nicht mehr gegeben.
Des Weiteren war ebenfalls bei den Verwahrgeldern ausgabenseitig auf der
Vp. 9/370120/300 – „Konzertbüro – Sponsorgelder und div. Spenden“ ein Kassenrest
von € 3.563,13 ausgewiesen.
Eine Nachfrage bei der zuständigen Amtsvorständin hat ergeben, dass vorgesehen
sei, diesen Kassenrest in den ordentlichen Haushalt umzubuchen.
In beiden Fällen empfahl die Kontrollabteilung, in Absprache mit der betreffenden
Amtsvorständin, die im Jahr 2006 noch verbleibenden Kassenreste im Einvernehmen
mit der Finanzabteilung dem ordentlichen Haushalt zuzuführen.
In der Stellungnahme zur Follow up-Einschau 2006 teilte das Amt für Kultur mit, dass
in Absprache mit der Buchhaltung bereits veranlasst worden sei, die aus dem Jahr
2006 noch verbliebenen Kassenreste auf den betreffenden HH.-Stellen in den ordentlichen Haushalt zu übertragen.
Die dazugehörigen Einnahmeanordnungen sind der Kontrollabteilung in Kopie übermittelt worden. Die Kassenreste des Jahres 2006 in Höhe von € 40,69 (Konzertbüro,
Orgelkonzerte – sonst. Einnahmen, bzw. € 299,04 (Konzertbüro – Sponsorgelder und
div. Spenden) sind nunmehr auf die Vp. 2.300010.829000 – Kultur, sonst. Einnahmen, umgebucht worden.
Den Empfehlungen der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
5 Berichte über die laufende Gebarungsüberwachung/Belegkontrollen
5.1 Bericht über die Belegkontrollen IV. Quartal 2005
Der Bericht über die Belegkontrollen IV. Quartal 2005 wurde am 10.2.2006,
Zl. KA-22/2005 fertig gestellt.
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Im Rahmen der Belegkontrolle wurden zwei Auszahlungsanordnungen des Amtes für
Sport behoben. Es handelte sich dabei um die Refundierung von Personalkosten
zweier Verwaltungsbediensteter der Sportanlagen der Universität Innsbruck (USI) für
das 2. Halbjahr 2005 in der Höhe von € 15.000,00 und € 16.000,00. Basierend auf
einer im Jahre 1979 zwischen der Stadt Innsbruck und dem damaligen Ministerium
für Wirtschaft und Forschung abgeschlossenen Vereinbarung, hat sich die Stadt für
die Benützung des Freigeländes der USI verpflichtet, als „pauschale Abgeltung der
anteiligen Betriebs- und Erhaltungskosten jahresdurchgängig, während der gesamten
Dauer dieser Vereinbarung, die Mittel für zwei vom Bund anzustellende Vertragsbedienstete der Verwendungsgruppe p4 (Hallen- bzw. Platzwarte) zu übernehmen“.
ZI. KA-00210/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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