Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.196

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Die rechtliche Grundlage für die Bezahlung des eingangs erwähnten Betrages stellt
der StS.-Beschluss vom 27.2.1985 dar. Daraus geht hervor, dass „die damalige Bäderverwaltung der Stadtwerke den Innsbrucker Schwimmvereinen Freikarten für den
zweimal in der Woche stattfindenden Trainingsbetrieb überlässt und die Hoheitsverwaltung das auf die Karten entfallende Eintrittsgeld im Subventionswege übernimmt“.
Diese Förderungsmittel wurden in der Gruppe „Vertretungskörper und allgemeine
Verwaltung“ unter den Sonstige Subventionen (Lfd. Transferzahlungen - Übernahme
von Zahlungsverpflichtungen) des Abschnittes „Sonstige Maßnahmen“ verbucht.
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung haben ergeben, dass der LandesSchwimmverband Tirol beim Amt für Sport um Gewährung einer „zusätzlichen“ Jahressubvention angesucht hat. Für die Jahre 2005 und 2006 wurde seitens der Stadt
demnach eine Jahressubvention in Höhe von € 15.100,00 bzw. € 17.600,00 ausbezahlt. Als Verwendungszweck war u.a. auch ein „Zuschuss zu den Hallenbadmieten
der zwei Innsbrucker Schwimmvereine, des Wasserspringclubs sowie des Wasserballclubs“ angegeben.
Aus Gründen der Transparenz und unter Berücksichtigung einer Gleichstellung aller
Sportvereine empfahl die Kontrollabteilung, eine Regelung gem. GR-Beschluss vom
25.2.1999 (Vergütung der tatsächlich angefallenen Betriebskosten an die Innsbrucker
Fußballvereine) für die Schwimm- und Wasserballvereine in Erwägung zu ziehen.
Weiters wurde angeregt, die Bezahlung der angesprochenen Wertkarten bzw. Bonusscheine aus dem Subventionstopf Sport zu übernehmen.
Nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen der MA V hat die MA IV im Rahmen
ihrer Stellungnahme angekündigt, dem Ansinnen der Kontrollabteilung nach einer koordinierten Förderungsüberwachung Folge zu leisten und in Zukunft die Vergütung
der Eintrittskarten über das Subventionsbudget des zuständigen Sportamtes abzuwickeln.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Geprüft wurde eine Auszahlungsanordnung betreffend die jährlich zu entrichtende
Zahlung der im Servicevertrag für das Kassensystem im Maximilianeum festgelegten
Leistungen einer Fachfirma.
Dabei ist u.a. festgestellt worden, dass der Rechnungsbetrag nicht auf der dafür vorgesehenen Vp. 1.340100.618000 – Maximilianeum - Instandhaltung sonst. Anlagen
verbucht wurde, sondern zu Lasten der Vp. 1.361010.618000 - Stadtarchiv - Instandhaltung sonst. Anlagen.
Die Kontrollabteilung empfahl, die entsprechende Umbuchung vorzunehmen und zukünftig für derartige Zahlungen die dafür vorhandene Vp. heranzuziehen.
Im damaligen Anhörungsverfahren wurde mitgeteilt, dass die Umbuchung der Rechnung auf die richtige HH.-Stelle in die Wege geleitet worden sei.

ZI. KA-00210/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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