Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2007

/ Ausgabe: 2007_02-Feber.pdf

- S.204

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sollten. Auf der Basis solcherart ermittelter Preise wäre auch die Beurteilung des Kostendeckungsgrades einer Leistung möglich. Aufbauend auf diesen Daten sollte
schließlich ein Preis je nach Angebot und Nachfrage bzw. Beobachtung der Marktsituation konkret festgesetzt oder im Bedarfsfall valorisiert werden. Die Kontrollabteilung
betonte an dieser Stelle, dass die Preiskalkulation in Anlehnung an die Kostenrechnung nur eine reine Entscheidungshilfe für die marktpolitisch festzusetzenden Entgelte darstellen könne und verkannte in diesem Zusammenhang auch nicht, dass die
Höhe des Preises fiskalische Auswirkungen für den jeweiligen Leistungsempfänger
hat. Nach Auffassung der Kontrollabteilung sollten die endgültigen Preise in jedem
Fall im Wege der schon angesprochenen Preislisten dem StS zur Kenntnis gebracht
werden.
66

Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren bestätigten die in die Prüfung eingebundenen
Fachabteilungen die Ausführungen im Bericht der Kontrollabteilung und gaben darüber hinaus auch Erklärungen zu manchen Sachverhalten ab. Die Magistratsdirektion
hat nach Eingang aller Stellungnahmen aus den Abteilungen zusammenfassend festgehalten, dass sie grundsätzlich den Feststellungen der Kontrollabteilung beipflichte
und in Entsprechung der getroffenen Empfehlungen beabsichtige, verschiedene Maßnahmen zu treffen. Insbesondere sei vorgesehen, die bestehenden Prozessmonitordaten zu aktualisieren und zu verbessern, um so eine vollständige Basis für die KORE
zu erhalten. Darüber hinaus werde im Rahmen der laufenden BSC-Arbeit zusätzlich zu
den bereits bestehenden Aufträgen besonderes Augenmerk auf die Erfassung und
Vervollständigung der Fallzahlen und Wirtschaftlichkeitskennzahlen gelegt, vor allem
bei jenen Dienststellen, die Leistungen an die „Tochtergesellschaften“ erbringen. Die
MA IV werde beauftragt, die jeweiligen Dienststellen bei der Erstellung der Kalkulationen von Leistungsentgelten zu beraten und als Schnittstelle „Beteiligungsverwaltung“ bei der Festlegung der Entgelte je Leistung, auch in Abhängigkeit von Überlegungen fiskalischer Art und unter Rücksichtnahme auf vereinbarte Regelungen anlässlich der Ausgliederungen, mitzuwirken.

67

In Erledigung einer Anfrage der Kontrollabteilung im Rahmen der aktuellen Follow upEinschau 2006 zum Stand der Umsetzung der angesprochenen Empfehlungen berichtete das Büro des Magistratsdirektors, dass mit Rundschreiben vom 31.10.2006 eine
den Anregungen entsprechende Einladung an alle Abteilungen ergangen ist. Auf
Grund der erst sehr kurz vergangenen Zeit können noch keine konkreten Ergebnisse
vorgelegt werden. Seitens des Magistratdirektors werde laufend in den Gesprächen
mit den Abteilungsleitern auf die aufgezeigte Notwendigkeit zur Neugestaltung hingewiesen, insbesondere auch im Rahmen der im Vorlauf dazu notwendigen Entwicklung der BSC-Arbeit. Auf Grund des umfangreichen Vorhabens wird jedoch erst zum
nächsten Follow up mit den ersten konkreten Ergebnissen zu rechnen sein.
Die Magistratsdirektion hat die Angelegenheit in Vormerk genommen, der Fortgang
werde laufend beobachtet und zu gegebener Zeit der Kontrollabteilung Bericht erstattet werden.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

ZI. KA-00210/2007

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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