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Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.35

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Es wird, und das spüren wir bei den
Verhandlungen immer deutlich, Geld
gestrichen. Im Landesbudget gibt es einen
fixen Ansatz und das Land Tirol muss
schauen, dass die Tarife und Kostensätze
der 78 Wohn- und Pflegeheime, die es in
ganz Tirol gibt, soweit reduziert werden,
damit sie mit dem im Budget stehenden
Betrag auskommen. Das heißt, dass
unbeschadet einer betriebswirtschaftlich
und kostenmäßig richtigen Zuordnung hier
einfach Geld gestrichen wird.
Wir können uns im hoheitlichen Bereich im
Prinzip wenig wehren. Hier ist das Land
Tirol verpflichtet, die Kosten zu tragen und
im privatwirtschaftlichen Bereich nicht.
Inwieweit hier allenfalls eine Klage Erfolg
hätte, weiß ich nicht. Das ist ein großes
Fragezeichen und deshalb sind wir auf
diese Verhandlungen immer angewiesen.
Gerade jetzt nach dem Tiroler Heimgesetz
müssen die Tagsätze bis Ende November
bzw. mit 1. Dezember 2006 vom Land
Tirol fixiert sein. Das ist ein Novum, denn
hier hat sich das Land Tirol selbst unter
Druck gesetzt. Jetzt haben sie die von uns
gestellten Anträge weitgehend genehmigt,
aber mit dem Vermerk, dass sich das
Land Tirol entsprechende Kürzungen und
Abänderungen vorbehält. Es wäre nicht
gut, wenn dann Mitte des Jahres vom
Land Tirol 3 % oder 5 % der Tagsätze
gestrichen werden, weil diese oder jene
Ausgabe einfach nicht gefällt bzw. nicht
akzeptiert wird.
Diesbezüglich ist es sehr schwierig, mit
dem Land Tirol entsprechende Vereinbarungen zu treffen.
Bgm. Zach übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv. Mag. Dr. Bielowski.
Der neue Sozialreferent des Landes Tirol
hat in Aussicht gestellt, Modellrechnungen
anzustellen, dass für bestimmte Heimgrößen, für eine bestimmte Personalstruktur
fiktive Tagsätze ermittelt werden. Über
weite Strecken ist das vom Land Tirol
Willkür, um bestimmte Kostensätze zu
erreichen.
Wir hatten im vergangenen Jahr im
Personalbereich aufgrund der LohnerhöGR-Sitzung 30.3.2006

hungen eine Kostensteigerung von 2,7 %
und haben diesbezügliche Anträge
gestellt. Das Land Tirol hat dann den
geradezu unmoralischen Vorschlag
gemacht, dass diese Steigerung akzeptiert
wird, aber nicht für ein Jahr, sondern für
zwei Jahre. Es ist unglaublich, welche
Angebote vom Land Tirol manchmal
kommen, sodass man also nur den Kopf
schütteln kann.
Zur Frage von GR Mag. Kogler hinsichtlich
des Innsbrucker Sozialfonds (ISF) und der
Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD): Es ist so, dass alle
Wohn- und Pflegeheime von der Stadtgemeinde Innsbruck seitens der Innsbrucker
Immobilien GesmbH & Co KEG (IIG)
übernommen wurden. Übrig geblieben ist
das Heim am Hofgarten, da dieses nicht
der Stadt Innsbruck, sondern dem
Innsbrucker Sozialfonds (ISF) gehörte.
Aber auch die Führung dieses Hauses ist
an die Innsbrucker Soziale Dienste
gemeinnützige GesmbH (ISD) übergegangen.
Hinderlich an der Übertragung des Heims
am Hofgarten an die Innsbrucker Soziale
Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) ist
die Tatsache, dass die Grunderwerbssteuer anfällt. Das in einem Ausmaß von
zirka € 200.000,--. Deshalb ist das Heim
am Hofgarten im Besitz des Innsbrucker
Sozialfonds (ISF) geblieben.
Wir haben, wie bei allen anderen Wohnund Pflegeheimen auch, eine Miete von
1,5 % des Zeitwertes angesetzt, wobei der
Innsbrucker Sozialfonds (ISF) natürlich als
Verwalter des Hauses diese Miete, welche
die Innsbrucker Soziale Dienste gemeinnützige GesmbH (ISD) zahlt, dann wieder
in das Haus refundiert. Damit bleibt der
finanzielle Kreislauf geschlossen.
Wenn man jetzt das Heim am Hofgarten
neu errichtet, sollte man vielleicht doch
den Schritt gehen und eine Übertragung
vornehmen, auch wenn man einmalig eine
Grunderwerbssteuer zahlen muss, um den
Innsbrucker Sozialfonds (ISF), der dann
keine weitere Funktion mehr hat, liquidieren zu können. Das Problem ist der
Neubau - der vierte Teil -, da hier noch
Wohnbauförderungsdarlehen aushaften
und insbesondere für diesen Teil dann