Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.46
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
- 207 -
zeptes (ÖROKO) Nr. IG - Ö5, gemäß § 64
Abs. 2 TROG 2006 wird beschlossen.
32.
III 1582/2006
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F9, Igls, Bereich
westlich Badhausstraße und
nördlich Römerstraße (Landesstraße L38) - (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. IG F1, Zeichn. Nr. 3645, 2. Entwurf),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006
sowie Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung zu dem
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F9, gemäß § 64
Abs. 3 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bau- und ProjektAusschuss empfiehlt dem Gemeinderat
mit Stimmenmehrheit (gegen GR
Mag. Fritz und GR Buchacher):
Mehrheitsbeschluss (gegen StR
Dr. Pokorny-Reitter, GR Grünbacher, GR
Buchacher, GR Hüttenberger, GR
Mag. Fritz und GR Mag. Schindl-Helldrich;
6 Stimmen):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 16.3.2006:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F9, Igls, Bereich
westlich Badhausstraße und nördlich
Römerstraße (Landesstraße L38) - (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IG - F1, Zeichn. Nr. 3645, 2. Entwurf),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006 sowie
Umweltbericht zur Strategischen Umweltprüfung zu dem Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F9, gemäß § 64
Abs. 3 TROG 2006 wird beschlossen.
GR-Sitzung 30.3.2006
33.
III 1583/2006
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F10, Igls, Bereich:
Teilfläche der Gp. 870/1, KG Igls,
Patscher Straße südlich Kurweg
(als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F1, Zeichn.
Nr. 3645, 2. Entwurf), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Der Bau- und ProjektAusschuss empfiehlt dem Gemeinderat
einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 16.3.2006:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IG - F10, Igls,
Bereich: Teilfläche der Gp. 870/1, KG Igls,
Patscher Straße südlich Kurweg (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IG - F1, Zeichn. Nr. 3645, 2. Entwurf),
gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2006 wird
beschlossen.
Hier handelt es sich um den Bereich hinter
der Tennishalle - Pittl Transportunternehmen, wo wir schon lange auf der Suche
nach einem geeigneten Grundstück
waren. GR Hafele hat sich diesbezüglich
auch sehr engagiert und ich glaube, dass
man einen Standort gefunden hat, der
niemanden stört. Dieser Standort befindet
sich direkt an der Straße hinter der
Tennishalle.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss hat sich
in den letzten Jahren viele Standorte
angesehen und ich glaube, dass dieser
Standort wirklich optimal ist.