Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.62

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- 223 -

GR Linser: Ich möchte ebenfalls Stimmenthaltung anmelden.
GR Haager: Ich melde Stimmenthaltung
an.
Beschluss (einstimmig, bei Stimmenthaltung von FREI, GR Linser und GR Haager):
Der Antrag des Bau- und ProjektAusschusses vom 16.3.2006 (Seite 208)
wird angenommen.

die Dachanhebung in der Meraner Straße
verzichtet, denn das war im Anschluss an
das alte historische Landhaus nicht ganz
unproblematisch. Es wurde damit auch
eine deutliche Verbesserung in diesem
Bereich erzielt. Das wollte ich noch
ergänzend dazu sagen.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bau- und Projekt-Ausschusses
vom 16.3.2006:

Schriftführerin Spielmann übernimmt die
Schriftführung.

35.

III 1648/2006
Entwurf des Ergänzenden
Bebauungsplanes Nr. IN - B2/10,
Innsbruck-Innenstadt, Bereich
zwischen Meraner Straße, MariaTheresien-Straße, Fuggergasse,
Eduard-Wallnöfer-Platz und Wilhelm-Greil-Straße 8 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. IN - B2, 4. Entwurf, Zeichn.
Nr. 3673, und Nr. IN - B2/8,
Zeichn. Nr. 3876), gemäß § 56
Abs. 2 TROG 2006

GR Ing. Krulis: Ich darf hier noch
ergänzende Informationen geben: Es
handelt sich um das neue Tiroler Landhaus. Ich glaube, dass der Bau- und
Projekt-Ausschuss in Zusammenarbeit mit
dem Planungsstadtrat darauf eingewirkt
hat, dass man jetzt zu einer wesentlich
besseren Lösung gekommen ist als wie im
ersten Entwurf. Der erste Entwurf hat ein
relativ nahes Heranrücken des Landhauses an die Hypo-Neu vorgesehen, die in
der Eckkonstruktion geringfügig verbessert
worden ist. Ich glaube, dass das Ergebnis
insgesamt - ich sehe die Hypo Tirol Bank
und das Tiroler Landhaus nicht voneinander abgekoppelt - die Möglichkeit schafft,
dort einen neuen schönen Innenhof zu
erzielen, der auch für die Mitarbeiter
nutzbar wird. Zusätzlich wird die Möglichkeit einer neuen Fußgängerpassage von
der Meraner Straße in Richtung Tiroler
Landhaus geschaffen.
Des Weiteren muss man dazu sagen,
dass das Tiroler Landhaus nun auch auf
GR-Sitzung 30.3.2006

Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN - B2/10,
Innsbruck-Innenstadt, Bereich zwischen
Meraner Straße, Maria-Theresien-Straße,
Fuggergasse, Eduard-Wallnöfer-Platz und
Wilhelm-Greil-Straße 8 (als Änderung des
Bebauungsplanes Nr. IN - B2, 4. Entwurf,
Zeichn. Nr. 3673, und Nr. IN - B2/8,
Zeichn. Nr. 3876), gemäß § 56 Abs. 2
TROG 2006 wird beschlossen.

36.

III 1649/2006
Entwurf des Allgemeinen
Bebauungsplanes Nr. SM - B11,
Sieglanger-Mentlberg, Bereich
östlich des Geroldsbaches zwischen ÖBB und Josef-FranzHutter-Straße, gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2006

GR Ing. Krulis: Beim Geroldsbach wird
eine Wohnbebauung errichtet. Wir haben
seinerzeit eine Bausperre verhängt und
müssen nun innerhalb der Frist einen
Bebauungsplan erstellen. Wir hoffen, dass
die Planungen des Landes Tirol im Vorfeld
doch so weit abgeklärt worden sind, dass
wir den allgemeinen Bebauungsplan
auflegen können. Es hängt auch die
Wildwasserverbauung damit zusammen,
um das Problem Geroldsbach doch in den
Griff zu bekommen.
Ich glaube aber, dass sich das, wie uns in
der letzten Sitzung des Bau- und ProjektAusschusses berichtet worden ist, auf
Schiene befindet und darf daher um die
Zustimmung zu diesem Bebauungsplan
bitten.
Der Bau- und Projekt-Ausschuss empfiehlt
dem Gemeinderat einstimmig: