Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.126

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Objekten erhalten. Daher war es erforderlich, auch eine Vielzahl von
neuen Mietverträgen abzuschließen. Die ISD sollte zunächst gegenüber
der Generalvermieterin IIG & Co KEG in 19 bereits bestandene Mietverhältnisse mit den Vorgängerorganisationen zu Mietzinsen in Summe von
€ 618.337,90 formell eintreten. Festzustellen war, dass der Vertragseintritt der ISD nach der Kenntnisnahme durch den Aufsichtsrat nicht mehr
in Schriftform geregelt wurde und sich beide Seiten mit konkludenten
Vertragsverhältnissen zufrieden gaben. Inzwischen hat die ISD mit der
IIG & Co KEG noch ein weiteres nur konkludentes Mietverhältnis über
ein neu hinzu gekommenes Wohnheim begründet, für das von der IIG
& Co KEG auch schon Mieten vorgeschrieben werden. Konkrete Neuverträge wurden in Schriftform nur für das Objekt der Zentralverwaltung
Innrain 24 zwischen der IIG & Co KEG und der ISD bzw. für das Heim
a. Hofgarten zwischen der ISD und dem ISF abgeschlossen. Die
Kontrollabteilung empfahl, das System der Mietverträge in Schriftform
zu vervollständigen und hiezu auch die entsprechenden Beschlüsse des
Aufsichtsrates einzuholen. Die ISD bekräftigte im Anhörungsverfahren
ihr Interesse an schriftlichen Mietverträgen, nur würden solche Verträge
üblicherweise von der Vermieterin erstellt, worauf man noch warte.
Verfahrensweg der
Die Kontrollabteilung listete die vorerwähnten Finanzierungsregeln des
Mittelanmeldung bei der Rahmenvertrages noch im Detail auf und erläuterte grundsätzliche
MA IV
Verrechnungsunterschiede zwischen Vertrag und Praxis. Weiters wurde

der Verfahrensweg näher durchleuchtet, mit dem Förderungen für die
ISD aus dem Anordnungsbereich der MA IV ausgeschüttet wurden.
Grundsätzlich wurden mit der Stadt nämlich im Bereich des Rahmenvertrages keine Kostenersätze, Entgelte oder Stundensätze (wie teilweise
vorgesehen) vereinbart bzw. Schlussabrechnungen gelegt. Die Transferzahlungen der Stadt (in den Protokollen des Aufsichtsrates unter
verschiedensten Bezeichnungen wie Abgangsdeckung, Zuschüsse,
Förderbeitrag etc. erwähnt) erfolgten in der Regel gedeckelt ohne
Nachverrechnung. Die sich aus den Einzelverhandlungen zwischen der
MA IV und der ISD sich ergebende Fördersumme wurde auf Seiten der
Stadt zunächst auf die zur Verfügung stehenden Haushaltsstellen der
MA IV verteilt und vom Gemeinderat mit dem Budget beschlossen, der
Geschäftsführer seinerseits war dann ermächtigt, diese Summe nach
eigenem Ermessen als Abgangsdeckung (je nach Bedarf) in sein Budget
einzusetzen. Es bestand keine unmittelbare Bindung an die bei Anmeldung genannten Widmungen. Die Verwendung der städtischen Mittel
wurde dann im Rechnungsabschluss der ISD schließlich verteilt unter
„Sonstige betriebliche Erlöse“ dargestellt. Auf die damit verbunden
Schwächen an Transparenz im Vollzug des Rahmenvertrages wurde
erneut hingewiesen.
Förderungen außerhalb
des Rahmenvertrages

Zl. KA-16/2005

Außerhalb des Rahmenvertrages gab es Förderungen der Stadt mit
Nachverrechnung und zwar für die (vertraglich ungeregelten) Kinderheime sowie für 2 gesonderte Investitionsförderungen. Die Verrechnungswege über die MA II (vormals über MA V) als zweite Schiene der
Finanzierung (Delogierungsprävention, Abgang Obdachlose, städt.

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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