Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.135

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Der Kontrollabteilung ist von der zuständigen Abteilung des Stadtmagistrats Innsbruck die Auskunft erteilt worden, dass dieser
Investitionszuschuss von rd. € 2,5 Mio. von der Gebietskörperschaft
nicht mehr in Rechnung gestellt, sondern der ISD zur weiteren Nutzung
überlassen wird. Nach Absprache mit den Verantwortlichen der Stadt
Innsbruck und Klärung der diesbezüglichen Zweckwidmung wäre nach
Meinung
der
Kontrollabteilung
dieser
außerordentliche
Investitionszuschuss dem Eigenkapital und nicht dem kurzfristigen
Fremdkapital zuzurechnen.
Abfertigungsrückstellung Als Vorsorge für die Abfertigungsverpflichtungen gegenüber ihren
Bediensteten hat die Gesellschaft eine Abfertigungsrückstellung gebildet
und diese für das Jahr 2004 mit einem Betrag von € 1,897 Mio. in der
Bilanz ausgewiesen. Dem steuerrechtlichen Gebot der Wertpapierdeckung wurde über das gesetzlich geforderte Ausmaß hinaus nachgekommen, insgesamt waren rd. vier Fünftel des Rückstellungsbetrages
durch Wertpapiere bedeckt. Diese befinden sich im Depot zweier
Banken, deren Nachweis durch die Vorlage der Depotauszüge erfolgte.
Mit dem am 1.7.2002 in Kraft getretenen Mitarbeitervorsorgegesetz ist
die Abfertigungsthematik neu geregelt worden. Für alle ab 1.1.2003
eingegangenen Arbeitsverhältnisse gilt nunmehr das System der
„Abfertigung neu“, welches durch monatliche Beiträge der Arbeitgeber
in eigene Mitarbeitervorsorgekassen finanziert wird. Im Zusammenhang
mit dieser Neuregelung hat der Aufsichtsrat im Oktober 2002 eine
Überführung der bestehenden Abfertigungsansprüche aus dem Altsystem in das neue System beschlossen, womit den Bediensteten die Möglichkeit eingeräumt worden ist, ab einem bestimmten Stichtag für die
weitere Dauer des Arbeitsverhältnisses in den Geltungsbereich des
BMVG zu wechseln. Bis November 2005 hatten sich 121 ISD-eigene
MitarbeiterInnen für einen Umstieg entschieden, die hiefür nach dem
BMVG zwischen Arbeitgeber und ArbeitnehmerIn abzuschließenden
schriftlichen Vereinbarungen sind ausgefertigt worden.
Kurzfristiges
Fremdkapital

Zum 31.12.2004 betrug der Anteil des kurzfristigen Fremdkapitals,
bestehend aus Leistungsverbindlichkeiten, sonstigen Verbindlichkeiten
und kurzfristigen Rückstellungen 23,17 % am Gesamtkapital oder
€ 3,5 Mio.
Ein unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesener Betrag in der
Höhe von € 304,2 Tsd. betraf den Rest einer von der ISD bei ihrer
Gründung zu übernehmenden Altlast des früheren SGS an die Stadt aus
der Personalkostenrefundierung. Von der zu Jahresbeginn 2003 zu
Buche stehenden Restschuld in der Höhe von € 1,0 Mio. hat die ISD
sowohl 2003 als auch 2004 eine Summe von je € 361,9 Tsd. beglichen.
Der zu Beginn des Jahres 2005 noch ausstehende Rest in der Höhe von
€ 304,2 Tsd. ist zwischenzeitig zurückbezahlt worden, die aus diesem
Titel gegenüber der Stadt bestandene Verbindlichkeit war zum
Prüfungszeitpunkt zur Gänze getilgt.

Zl. KA-16/2005

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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