Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.148
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Hauptschule Hötting Skonto
Die Kontrollabteilung hat eine Eingangsrechnung geprüft, mit der
Druckerpatronen für die Hauptschule Hötting abgerechnet worden sind.
Obwohl die Fachabteilung den entsprechenden Überweisungsbetrag
noch innerhalb der eingeräumten Skontofrist zur Zahlung angeordnet
hatte, ist der vom Lieferanten angebotene Skonto nicht lukriert
worden. Die Kontrollabteilung hat dieses Versäumnis dem zuständigen
Sachbearbeiter zur Kenntnis gebracht und empfohlen, der Skontogestion in Zukunft besonderes Augenmerk zuzuwenden. Im
Anhörungsverfahren dazu wandte der Vorstand des Amtes für
Erziehung, Bildung und Gesellschaft ein, dass die beanstandete Rechnung für Druckerpatronen in Summe € 26,74 und der verloren
gegangene Skontobetrag daher € 0,53 betragen würde. Darüber hinaus
wurde der verantwortliche Sachbearbeiter als „ein überaus gewissenhafter, dienstbeflissener und über die Maßen tätiger Bediensteter“
charakterisiert, der aufgrund des hohen Rechnungsanfalles im Amt die
Inanspruchnahme des Skontobetrages in der Höhe von € 0,53
übersehen habe. Der Vorstand des Amtes für Erziehung, Bildung und
Gesellschaft versicherte aber auch, dass jener Sachbearbeiter darauf
hingewiesen worden ist, bei der Einhaltung der Skontofristen trotz des
hohen Arbeitsaufkommens besondere Sorgfalt walten zu lassen.
Benützungsvereinbarung Im Rahmen der Belegkontrolle wurden zwei Auszahlungsanordnungen
USI
über die Beträge von € 15.000,00 und € 16.000,00 behoben. Es
handelte sich dabei um die Refundierung der Personalkosten für zwei
Bedienstete der Verwaltung der Sportanlagen der Universität Innsbruck
(USI) für das 2. Halbjahr 2005. Basierend auf einer im Jahre 1979
zwischen der Stadt Innsbruck und dem damaligen Ministerium für
Wirtschaft und Forschung abgeschlossenen Vereinbarung, hat sich die
Stadt für die Benützung des Freigeländes der USI verpflichtet, als
„pauschale Abgeltung der anteiligen Betriebs- und Erhaltungskosten
jahresdurchgängig, während der gesamten Dauer dieser Vereinbarung,
die Mittel für zwei vom Bund anzustellende Vertragsbedienstete der
Verwendungsgruppe p4 (Hallen- bzw. Platzwarte) zu übernehmen“.
Recherchen der Kontrollabteilung dazu haben ergeben, dass das in der
Vereinbarung genannte Entlohnungsschema keine Anwendung mehr
findet. Den Vorschreibungen werden nunmehr die (höheren) Gehaltsansätze nach dem Vertragsbedienstetenreformgesetz (VRBG) 1999 zu
Grunde gelegt, wobei die betreffenden Hallenwarte derzeit in der
Entlohnungsgruppe h2/3 bzw. h2/12 eingestuft sind. Auf den in diesem
Zusammenhang angeforderten Lohnkostennachweisen waren neben
den Schemabezügen auch Überstundenvergütungen, Fahrtkostenzuschüsse sowie Beiträge zu einer Pensionskasse ausgewiesen. Die von
der Universitätsquastur bezüglich der Personalkostenrefundierung
gehandhabte Vorgangsweise entspricht nicht dem Inhalt der in Geltung
stehenden Benützungsvereinbarung.
In der Stellungnahme des Betroffenen Amtes wurde mitgeteilt, dass
bezüglich der empfohlenen Überarbeitung der Vertragsgrundlage
Gespräche im Laufen wären und das Ergebnis ehest mitgeteilt würde.
Zl. KA-22/2005
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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