Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.151
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des Amtes Erziehung, Bildung und Gesellschaft wieder die volle
Legende für diese VP bei der Finanzabteilung beantragt werden.
Die Kontrollabteilung empfahl eine Präzisierung oder Untergliederung
solcher Haushaltsstellen im Budgetverfahren, da eben ohne Nachweis
einer konkreten Widmung die Auswahlkompetenz des zuständigen
Organes weiter aufrecht bleibt. Im Anhörungsverfahren wurde
mitgeteilt, dass eine entsprechende Untergliederung im Budget angestrebt werde. Da das Budget 2006 schon beschlossen sei, werden die
Subventionen an die Kulturinstitute im kommenden Jahr jedenfalls dem
Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Rechnungslegung
Die Prüfung einer Auszahlungsanordnung betreffend ein Honorar für
die Moderation der Jungbürgerfeier 2005 an eine Privatperson hat
ergeben, dass der Auszahlungsanordnung zwar ein Bestellschein,
jedoch keine entsprechende Rechnung beigefügt war.
Die Kontrollabteilung empfahl, aus Gründen der Transparenz zukünftig
auf den jeweiligen Auszahlungsanordnungen allfällige für die Zahlung
relevante Informationen, vor allem in Bezug auf abgeschlossene
Vereinbarungen bzw. Werkverträge, anzuführen.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens teilte die involvierte Dienststelle mit,
dass künftig eine Honorarabrechnung seitens des Begünstigten
gefordert und samt dem betreffenden Werkvertrag der Auszahlungsanordnung beigelegt werden wird.
3 Prüfungsfeststellungen im Zusammenhang mit
Haftbrieffreigaben
Prüfungsumfang
Im Zeitraum zwischen 1.10.2005 und 31.12.2005 wirkten Vertreter der
Kontrollabteilung an 10 Haftbrieffreigaben mit. Die Gesamthaftbriefsumme belief sich auf € 224.169,00 und bezog sich auf ein Auftragsvolumen von € 5.037.651,00. Bei diesen Amtshandlungen an Ort und
Stelle wurde gleichzeitig die Gelegenheit wahrgenommen, bestehende
städt. Objekte auf deren Funktion bzw. Zustand zu überprüfen und
sonstige in diesem Zusammenhang stehende Missstände aufzuzeigen,
soweit dafür eine Notwendigkeit bestand.
Bei 2 Vorgängen gaben die vorgefundenen Mängel Anlass zu Feststellungen.
Prinz-Eugen-Brücke
Zl. KA-22/2005
Am 4.10.2005 nahmen Vertreter der Stadt, der ausführenden Firma
sowie der planende Zivilingenieur an einer Besichtigung vor Ort teil. Im
Zuge der lt. RVS vorgeschriebenen Brückenrevision wurden durch den
Zivilingenieur geringfügige Mängel am Bauwerk beanstandet und in
einem Bericht festgehalten. Der Gesamtzustand der Brücke wurde
gem. RVS mit Klasse I "sehr guter Erhaltungszustand" bewertet, die im
Bericht genannten Mängel sollten im Frühjahr behoben werden.
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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