Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.159
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Kommunikation in der Weise zu verbessern, dass der jeweilige „Kostenstellenverantwortliche“ über derartige außertourliche Buchungen
möglichst im Vorhinein, zumindest jedoch im Nachhinein zeitnah nach
Abschluss der Arbeiten informiert wird.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens bestätigte die Abteilungsleitung
der MA II allgemein, dass der Bericht hinsichtlich des Prüfbereiches
„Parkraumbewirtschaftung“ zur Kenntnis genommen wird.
5 Überwachungsvertrag
Überwachungsvertrag
Im Sinne des § 10 Tiroler Parkabgabegesetz 1997 hat die
Stadtgemeinde Innsbruck über Beschluss des Stadtsenates vom
17.12.1997 am 9.1.1998 mit einer Überwachungsfirma (im Folgenden
kurz Firma genannt) einen Vertrag hinsichtlich der Dienstleistung
„Parkraumbewirtschaftung“ abgeschlossen.
Vertragsgegenstand
Gegenstand dieses Vertrages ist die Organisation und Durchführung
der Überwachung der gebührenpflichtigen Parkzonen, wobei sich die
Stadtgemeinde das Recht vorbehalten hat, das bewirtschaftete Gebiet
und auch die Zeiten der Bewirtschaftung zu ändern.
Einsatzplan
Die Firma hat der Auftraggeberin wöchentlich im Voraus einen Einsatzplan schriftlich bekannt zu geben, der dazu dienen soll, die Einhaltung
der
Überwachungsfrequenz
zu
kontrollieren.
Auf
eine
diesbezügliche Nachfrage konnten der Kontrollabteilung allerdings
keine derartigen Einsatzpläne vorgelegt werden.
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens wurde vom Referat Kurzparkzonenstrafen mitgeteilt, dass aus do. Sicht die Intensität der
Überwachung durch Überprüfung der Einnahmen bzw. durch die
laufende Kontrolle der Anzahl der eingespielten Organstrafverfügungen
überprüft werden kann. Daher erscheine die Vorlage detaillierter
Einsatzpläne nicht erforderlich.
Datenerfassung/
Mandate
Die Organstrafverfügungen werden von den Überwachungsorganen
händisch ausgefüllt und die relevanten Daten auf Kosten der Firma in
geeigneter Weise EDV-mäßig abgespeichert. Für fehler- oder mangelhaft ausgefüllte Organmandate, die die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens unmöglich machen, kann die Stadtgemeinde Innsbruck
der Firma einen Kostenbeitrag von € 3,63 je Organstrafverfügung in
Rechnung stellen. Im Jahr 2005 wurden der Firma aus diesem Titel
insgesamt € 961,95 vorgeschrieben.
Funktionskontrollen
Die Firma hat täglich mindestens 2-malige Funktionskontrollen an den
Parkscheinautomaten vorzunehmen. Mit den von der Stadtgemeinde
zur Verfügung gestellten Funktionskontrollkarten können Kontrollscheine ausgedruckt werden. Diese sind einen Monat lang aufzubewahren und für eine eventuelle Überprüfung durch die Stadtgemeinde
Innsbruck bereit zu halten.
ZI. KA-24/2005
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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