Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.161

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der monatlichen Akontozahlungen erhöhtes Augenmerk zuzuwenden.
Die MA IV merkte in der Stellungnahme dazu an, dass insgesamt zwei
Fehlbuchungen durchgeführt und selbstverständlich umgehend
korrigiert worden sind. Ansonsten wird der Empfehlung der Kontrollabteilung von der zuständigen Dienststelle entsprochen werden.
Berechnung
15 %-Anteil
Barinkasso

Die von der Kontrollabteilung hinsichtlich des 15 %-Anteiles stichprobenartig überprüften monatlichen Berechnungen haben keinen Grund
für eine Beanstandung ergeben.
Die von den Überwachungsorganen vor Ort bar kassierten Organstrafverfügungen werden in der monatlichen Berechnung separat als „Barinkasso“ in einer Gesamtsumme ausgewiesen.
In diesem Zusammenhang stellte die Kontrollabteilung fest, dass von
diesem Barinkasso der im Vertrag festgesetzte 15 %-Anteil bis dato
insofern nicht korrekt abgewickelt wurde, als diese Einnahmen
fälschlicherweise zu 100 % der Firma überlassen wurden und empfahl,
zukünftig auch das Barinkasso vertragskonform zu behandeln.
Weiters sollte auch unter Bedachtnahme auf den bestehenden Vertrag
die Möglichkeit einer Nachverrechnung und Rückforderung des von
der Stadtgemeinde Innsbruck in den vergangenen Jahren zu viel
bezahlten Entgeltes geprüft werden.
Seitens des Referates für Kurzparkzonenstrafen wurde in der Stellungnahme erklärt, dass bei bekannt werden des o.a. Umstandes
umgehend entsprechende Überprüfungen durchgeführt wurden. Diese
haben ergeben, dass die nicht vertragskonforme Abrechnung primär
auf ein Kommunikationsmissverständnis zwischen der städt.
Buchhaltung und der Fachdienststelle zurückzuführen war, welches
zwischenzeitlich beseitigt worden ist. Diesbezüglich wurde auch
mittlerweile die Überprüfung der Möglichkeit einer Nach- und
Rückverrechnung durch die MA I in die Wege geleitet.
Die MA IV teilte dazu ergänzend mit, dass mit der Abwicklung des
vertragskonformen Barinkassos die MA II betraut ist. Die rechtliche
Prüfung der Möglichkeit, auf Basis des bestehenden Vertrages eine
Nachverrechnung und Rückforderung zu erwirken, liegt nach Änderung
des Besonderen Teiles der MGO nunmehr bei der MA I. Entsprechende
Aktivitäten sind im Gange.
Von der MA I, Amt für Präsidialangelegenheiten wurde schließlich
angemerkt, dass die Rückforderungsmöglichkeit des zuviel geleisteten
Entgeltes geprüft werden wird. Durch die MA II wurde bereits eine
Aufstellung über die Abrechnungen für die Jahre 1998 bis 2005 und die
sich nach Abzug des 15 %-Anteiles ergebenden Differenzbeträge
übermittelt.

Wertsicherung

Im Zuge der Verifizierung der im Vertrag vereinbarten Wertsicherung
des Fixpreises seit Vertragsbeginn konstatierte die Kontrollabteilung,
dass sämtliche Preiserhöhungen zeitgerecht und in korrekter Höhe

ZI. KA-24/2005

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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