Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.177

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aufgenommen und den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden
wird.
Im Follow up 2004 wurde mitgeteilt, dass die Mikrofräsung eine einwandfreie
Oberfläche erbracht hat, welche derzeit noch eine hohe Griffigkeit aufweist.
Der Oberflächenzustand wird beobachtet und bei nicht mehr ausreichender Griffigkeit
ein neuer Deckenbelag aufgebracht.
Da die Mikrofräsung eine bis dato griffige Oberfläche ergaben hat und die damals als
dringend angesehene Belagsanierung derzeit noch nicht notwendig ist, gilt die
Angelegenheit aus Sicht der Kontrollabteilung als erledigt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde alternativ entsprochen.
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Die Kontrollabteilung hatte im Bericht über die Prüfung der Gebarung der Stadt
Innsbruck zum Projekt „Neubau Bergisel Schanze“, Zl. KA-8/2003 vom 1.9.2003,
erhebliche Verzögerungen beim Abschluss eines notwendig gewordenen NachfolgeVertrages zum Mietvertrag 1998 aufgezeigt. Der Mietvertrag 1998 war zufolge Änderung wesentlicher Geschäftsgrundlagen im Zuge des Neubaues der Sprungschanze in
vielen Punkten obsolet geworden. Weiters sollte im Nachfolgevertrag außer Streit
gestellt werden, ob von der BBG tatsächlich auch alle Investitionspflichten aus dem
Altvertrag erfüllt wurden. Die IISG hatte der BBG mit Schreiben vom 26.6.2003 bereits einen Vertragsentwurf (im Namen der Stadt) zugemittelt, auf den die BBG aber
bis zur Follow up-Einschau 2004 im Feber 2004 nicht reagiert hatte. Die Kontrollabteilung erinnerte an diverse, auch im vorgenannten Entwurf der IISG offen gebliebene
Vertragspunkte sowie auf die zwingende Zuständigkeit des GR zur Genehmigung des
Nachfolgevertrages.
Zur Follow up-Einschau 2004 erfolgte seitens der MA IV die Mitteilung, dass nach
ziffernmäßiger Überprüfung der Investitionen der BBG anerkannt wurde, dass die
BBG mit dem Einsatz von € 25,8 Mio. ihre Vertragsverpflichtung erfüllt habe. Der
angesprochene Nachfolgevertrag dagegen sei bis dato noch nicht zustande
gekommen, Besprechungen zwischen der IISG und BBG seien im Laufen. Die MA IV
warte somit selbst auf die Vorlage eines ausgehandelten Vertragsentwurfes zwecks
Überprüfung und Weiterleitung an den GR. Zur jetzigen Einschau war der Stellungnahmen der MA IV/Abteilungsleitung zu entnehmen, dass ihr noch immer kein
Vertrag vorliege. Von der Rechtsabteilung der IISG habe man die Auskunft erhalten,
dass der Nachfolgevertrag ausverhandelt und der BBG zur Unterfertigung vorgelegt
worden sei.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

8

Im Zusammenhang mit der Behandlung des Berichtes der Kontrollabteilung über die
Prüfung der Gebarung und des Rechnungsabschlusses 2003 des Innsbrucker Schulsponsoring-Vereines vom 10.9.2004, Zl. KA-13/2004, wurde die Bürgermeisterin mit
Beschluss des GR vom 21.10.2004 ersucht, dafür Sorge zu tragen, dass eine umgehende Statutenänderung im Sinne der Feststellungen der Kontrollabteilung und eine
eingehende vergaberechtliche Prüfung vor Vertragsverlängerung 2006 in die Wege

ZI. KA-342/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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