Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.183

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Akontierungen der Stadt seit dem Jahr 2000 keine Jahresabrechnungen gelegt bzw.
Gegenverrechnungen hiezu getätigt wurden. Auch mangelte es an begleitender
Überwachung des Vertrages hinsichtlich der Aktualität der Wertsicherung der
städtischen Verpflichtungen. Die Kontrollabteilung empfahl, das Erfordernis einer
jährlichen Abrechnung in Evidenz zu nehmen und auf eine allfällige Änderung der
Geschäftsgrundlagen Bedacht zu nehmen.
Im Zuge der Follow up-Einschau 2004 hatte das Sportamt mitgeteilt, dass bisher nur
die Jahresabrechnung 2003 von der USI übermittelt und abgeglichen worden sei. Die
Jahresabrechnungen 2000/2001, 2002 und 2004 habe die Quästur der Universität
noch nicht beibringen können. Die Frage der Aktualität der Vertragspunkte sei
zwischen dem Vorstand des Sportamtes und dem Direktor des USI besprochen
worden, es habe sich auch nach 25 Jahren Vertragsdauer kein Adaptierungsbedarf
des seinerzeitigen Vertrages ergeben.
Im Zuge einer Belegkontrolle im IV. Quartal 2005 hat die Kontrollabteilung neuerlich
zwei Auszahlungsanordnungen von € 15.000,00 und € 16.000,00 in dieser Sache
ausgehoben. In einer vertieften Überprüfung wurde festgestellt, dass auch die
gehandhabte Vorgangsweise (bezüglich der Personalkostenrefundierung) dem Inhalt
der vorerwähnten Benützungsvereinbarung nicht mehr entspricht und damit die
Benützungsvereinbarung selbst änderungsbedürftig wäre. Das Anhörungsverfahren
zu diesen Feststellungen im Vorbericht „Belegkontrollen IV. Quartal 2005“ (versandt
am 10.1.2006) ist noch im Laufen. Seitens des Amtes für Sport wurde hiezu vorweg
ein
grundsätzlicher
Handlungsbedarf
bestätigt.
Auch
die
erwähnten
Schlussabrechnungen für die Vorjahre hätten zufolge teilweiser Säumnis der
Universität noch nicht erstellt werden können.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Mit Bericht über die Belegkontrolle vom 14.9.2004, ZA. KA-13/2004, II. Quartal 2004
wurde eine Auszahlungsanordnung betreffend die Anschaffung von 2 Stereoanlagen
sowie eines Kaffeevollautomaten für die städt. Musikschule überprüft. Die Ausgaben
für die Musikanlagen sind im entsprechenden Unterabschnitt ordnungsgemäß unter
der Voranschlagspost „GWG“, die Kosten der Kaffeemaschine unter der
Haushaltsstelle „Betriebsausstattung“ verbucht worden. Die Kontrollabteilung hat
diesbezüglich darauf aufmerksam gemacht, dass zur „Betriebsausstattung“ gem.
Kontierungsleitfaden
für
Gemeinden
und
Gemeindeverbände
nur
jene
Wirtschaftsgüter zählen, die für Anstalten, Betriebe und betriebsähnliche
Einrichtungen angeschafft oder hergestellt werden. Wirtschaftsgüter, die in den
Dienststellen der Verwaltung verwendet werden, sind unter der Position
„Amtsausstattung“ auszuweisen.
In ihrer Stellungnahme teilte die MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung mit, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung folgend im
Zuge der Erstellung des Voranschlages 2005 auf die richtige Zuordnung der
Postengruppe 042 „Amtsausstattung“ bzw. 043 „Betriebsausstattung“ zu den entsprechenden Dienststellen Bedacht genommen werden wird. Im Zuge der Follow up
Einschau 2004 hat die MA IV mit Schreiben vom 24.1.2005 berichtet, dass die
Zuordnung der Postengruppen 042 „Amtsausstattung“ und 043 „Betriebsausstattung“

ZI. KA-342/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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