Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.200
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Im Rahmen einer Belegkontrolle wurde eine Auszahlungsanordnung betreffend die
Entsorgung von „Altasphalt rein“ durch ein hiefür autorisiertes Unternehmen überprüft. Grundlage für die Rechnungslegung bildeten einerseits die zugehörigen
Wägescheine und anderseits die materialbezogenen Preise.
Bei den beigefügten Wägescheinen wurde seitens der Kontrollabteilung fehlende
Angaben betreffend genauer Materialbezeichnung, Tonnage, Datum sowie der Ort
der Entsorgung beanstandet.
Amtseitig wurde daraufhin eine zusätzliche Kontrolle der Lieferscheine durch die
zuständigen Straßenmeister installiert. Im Zuge der Belegkontrollen wurde
besonderes Augenmerk auf derartige Lieferscheine gelegt und war kein Anlass zu
weiteren Beanstandungen gegeben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Eingesehen wurde die Auszahlungsanordnung der MA V, Amt für Erziehung, Bildung
und
Gesellschaft,
betreffend
eine
„Aufwandsentschädigung“
an
den
Bezirksschulinspektor aus einem Haushaltsansatz mit der Widmung „Entgelte für
sonstige Leistungen“. Als Bescheinigung des Anspruches wurde der Kontrollabteilung
eine mündliche Verfügung des damaligen Bürgermeisters vom 9.4.1998 genannt,
wonach dem seit 1.3.1998 amtierenden Bezirksschulinspektor die schon den
Vorgängern gewährte „städtische Zulage“ nun unter dem Titel einer vertraglichen
„Aufwandsentschädigung“ (unbefristet) weiter zu gewähren sei. Damit sollen
Beratungstätigkeiten des Bezirksschulinspektors als Organ des Bundes bei Aufgaben
des Schulerhalters Stadt pauschal entlohnt werden. Art und Umfang dieser
Dienstleistungen (offenbar neben den Aufgaben als behördliches Aufsichtsorgan)
wurden nicht näher umschrieben. Die Kontrollabteilung erinnerte in diesem
Zusammenhang an die Bewilligungspflicht von Ausgaben durch den Stadtsenat bzw.
Gemeinderat, die im Haushaltsplan nicht oder nicht für diesen Zweck vorgesehen
sind. Die Kontrollabteilung empfahl, die Geschäftsgrundlage dieses Entgeltes auf eine
stadtrechtsgemäße Basis zu stellen. Im Anhörungsverfahren wurde ergänzend
mitgeteilt, dass die zit. Verfügung des Bürgermeisters durch ein Schreiben des Amtes
für Personalwesen an den Bezirksschulrat bestätigt wurde. Es werde nun angestrebt,
gemeinsam mit dem Amt für Personalwesen die Geschäftsgrundlage dieses Entgeltes
rechtlich zu dokumentieren.
Zur jetzigen Einschau teilte das Amt für Erziehung, Bildung und Gesellschaft mit, dass
in Absprache mit dem Amt für Personales Verhandlungen mit dem Landesschulrat für
Tirol als Vertreter des Dienstgebers des Bezirksschulinspektors aufgenommen
wurden. Die städtische Zulage sollte hinkünftig bundesdienstrechtskonform als
Gehaltsbestandteil über die Gehaltsverrechnung des Landesschulrates laufen. Die
Verhandlungen sind noch im Laufen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Eingesehen wurde eine Auszahlungsanordnung der MA V, Amt für Kultur, unter dem
Betreff „Honorar 29. Pauluskonzert“. Beigefügt war ein entsprechendes
ZI. KA-342/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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