Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.202

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Bei einer Belegkontrolle wurde eine Rechnung betreffend einen jährlich
pauschalierten Erhaltungsbeitrag für einen Kinderspielplatz überprüft, wobei sich in
Bezug auf die rein rechnerische Richtigkeit kein Grund für eine Beanstandung
ergeben hat.
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung zeigten, dass auf Grund eines am
19.12.1995 mit einer Bauträgergesellschaft abgeschlossenen Vertrages die
Stadtgemeinde Innsbruck u.a. für die künftige Erhaltungsarbeit und Pflege des
gemeinsam genutzten Spielplatzes einen jährlichen Beitrag von € 4.360,37
wertgesichert leistet. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass die Höhe dieses
pauschalierten Kostenbeitrages nach einer Beobachtungszeit von 5 Jahren ab Inbetriebnahme des Spielplatzes dahingehend zu überprüfen ist, ob der Spielplatz von der
Allgemeinheit im erwarteten Ausmaß angenommen wird. Bei einer schon vor längerer
Zeit gehaltenen Nachschau wurde konstatiert, dass dies nicht der Fall ist. Ein Aktenvermerk darüber wurde allerdings nicht verfasst.
Die Kontrollabteilung empfahl in diesem Zusammenhang eine neuerliche
Überprüfung, um eventuell die Höhe des pauschalierten Kostenbeitrages neu
definieren zu können.
Die betreffende Dienststelle teilte in ihrer Stellungnahme mit, dass in Umsetzung der
Empfehlung der Kontrollabteilung eine erste neuerliche Überprüfung am 19.7.2005
ergeben hat, dass bei dieser Kontrolle der Platz ungenützt war, weitere Kontrollen
würden demnächst zu unterschiedlichen Zeiten noch stattfinden. Eine abschließende
Berichterstattung würde dann Anfang August erfolgen. Sollte nach dem Ergebnis der
weiteren Überprüfungen keine Änderung eintreten, wird vom Amt für Grünanlagen
der IISG um Überprüfung ersucht werden, ob nach den Vertragsbestimmungen
generelle Änderungen, jedenfalls aber eine Herabsetzung des jährlichen Beitrages für
die Erhaltung der Anlage erreicht werden könnten.
In einem Nachhang zu o.a. Stellungnahme informierte das Amt für Grünanlagen, dass
bei einer weiteren Begehung lediglich ein bis zwei Kinder am Spielplatz anwesend
waren und man der Auffassung sei, dass mit der Bauträgerfirma im Hinblick auf den
jährlichen Beitrag der Stadt entsprechende Gespräche durchgeführt werden sollten.
Seitens der Amtes für Grünanlage wird der Kontakt zur Rechtsabteilung der IISG
aufgenommen werden.
In weiterer Folge wurde der Kontrollabteilung vom Amt für Grünanlagen zur Kenntnis
gebracht, dass im Herbst 2005 seitens der IISG mit der Bauträgerfirma Kontakt
aufgenommen werden wird, um eine entsprechende Lösung, wenn möglich Austritt
aus dem Vertrag, zu finden. Sollte dies nicht realisierbar sein, wird zumindest eine
entsprechende Reduktion des Erhaltungskostenbeitrages angestrebt werden.
Auf die Anfrage der Kontrollabteilung zum nunmehrigen Stand der Angelegenheit
wurde vom Amt für Grünanlagen berichtet, dass im November 2005 an die
zuständige Hausverwaltung ein Schreiben ergangen ist, worin mitgeteilt wurde, dass
auf Grund des Sachverhaltes die Stadtgemeinde Innsbruck in Zukunft nur noch 1/3
der ursprünglich vereinbarten Summe des Instandhaltungsbeitrages akzeptieren wird.
In einem Antwortschreiben der betreffenden Hausverwaltung vom Dezember 2005
wurde von den Miteigentümern der Wohnanlage auf das Entschiedenste
zurückgewiesen, dass dieser Spielplatz von der Allgemeinheit nicht angenommen
werden würde.

ZI. KA-342/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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