Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2006

/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf

- S.211

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Wertgrenze sowie der Ermächtigung zur Absetzung für den gesamten Stadtmagistrat
weitergeleitet worden ist.
Ergänzend wurde mitgeteilt, dass, um Zahlungsausfälle bzw. Rückstände zu
vermindern, vom Amt für Kinder- und Jugendbetreuung ein StS-Ansuchen betreffend
Einzahlung mittels Einzugsermächtigung eingebracht worden ist (V-8545/2005 vom
6.7.2005). Lt. Beschluss vom 13.7.2005 wurde diesem Ansuchen mit der Ergänzung,
dass auch Eltern mit Dauerauftrag gleich zu berücksichtigen sind, wie jene mit
Einzugsermächtigung, stattgegeben. Bei allen Eltern, die weiterhin mittels Erlagschein
bezahlen wollen, wird eine Zahlscheingebühr von € 2,00 eingehoben.
Der vorgeschriebene Betrag wird von den Eltern nunmehr verstärkt über
Abbuchungsauftrag beglichen. Das Amt hat die Möglichkeit, die monatliche
Vorschreibung gesondert nach Abbuchungsaufträgen und Zahlern vorzunehmen und
kann somit in losen Abständen jenen Eltern, die weiterhin mittels Erlagschein
einzahlen, ein Einzugsermächtigungsformular beilegen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
62

Darüber hinaus hat die Kontrollabteilung im Zuge dieser Einschau festgestellt, dass
die Abrechnung der Tagesheimschulenbeiträge vom Amt für Kinder- und
Jugendbetreuung vorgenommen wird. Nachdem die Schul- und Kindergartenverwaltung seit 1.1.2004 getrennt geführt werden, empfahl die Kontrollabteilung, die
Beitragsabrechnung für die Tagesheimschulen an das dafür zuständige Amt für
Erziehung, Bildung und Gesellschaft zu übertragen.
In der damaligen Stellungnahme des Amtes dazu wurde diese Empfehlung aus
arbeitstechnischen und zuständigkeitsbereinigenden Gründen begrüßt.
Zur Follow up-Einschau 2005 wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt, dass seit
September 2005 die Beitragsabrechnung für die Tagesheimschulen vom Amt für
Erziehung, Bildung und Gesellschaft vorgenommen wird.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

63

Wie die Kontrollabteilung bei der vorgenommenen Einschau in den verschiedenen
Einrichtungen feststellen konnte, wird als gravierender Nachteil beim Bezug der
Speisen durch die ISD der Umstand empfunden, dass, bedingt durch die Bringzeiten
der Kinder, die genaue Anzahl der Mittagstischteilnehmer seitens der Kindergärten
immer erst bis 9 Uhr des jeweiligen Tages feststeht, die ISD die Bestellmenge jedoch
bereits um 8 Uhr wissen möchte. Den Aussagen der Kindergartenleiterinnen zufolge
führe dies insofern zu Problemen, als die ISD des Öfteren die Mahlzeiten auf Basis
der am Vortag gemeldeten Teilnehmerzahl und darüber hinaus fallweise auch nicht
gewollte Personalessen anliefern würden. Dadurch komme es häufig zu einem
Überbezug an Essensportionen, welche in weiterer Folge zurückgeschickt werden
müssten. Außerdem sei teilweise auch die Qualität der Speisen, zumeist durch zu
starkes Würzen oder wegen des nicht immer auf die Bedürfnisse der Kinder
abgestellten Speiseplanes, unbefriedigend. Die Kontrollabteilung empfahl, gemeinsam

ZI. KA-342/2006

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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