Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.213
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Textziffer
Beitragsvorschreibungen an die Eltern war primär auffällig, dass sämtliche Unterlagen
in den überprüften Einrichtungen sorgfältig und exakt geführt werden. Lediglich bei
einem Kind im KG Hötting wurden im November 2004 fälschlicherweise 13 Mittagessen zuviel berechnet und den Eltern auch vorgeschrieben. Kurioserweise hatten die
Eltern diesen zuviel verlangten Kostenbeitrag anstandslos bezahlt. Die Kontrollabteilung hatte den zuständigen Sachbearbeiter auf diesen Fehler aufmerksam gemacht
und eine Korrektur und Rückvergütung des Mehrbetrages in der Höhe von € 42,51
empfohlen. Der Bedienstete der Kindergartenverwaltung sicherte umgehend zu,
jenen zuviel bezahlten Essenspreis im Rahmen der nächsten monatlichen
Vorschreibung den Eltern zu refundieren. Darüber hinaus betonte das Amt für Kinderund Jugendbetreuung, in Zukunft bemüht zu sein, derartige Fehler gar nicht mehr zu
ermöglichen.
In Erledigung dieser Angelegenheit teilte die Amtsvorständin der geprüften Dienststelle nunmehr abschließend mit, dass eine Korrektur und Rückvergütung des
Mehrbetrages von € 42,51 sofort veranlasst und ausgeführt worden ist.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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In rechnerischer Hinsicht war eine Auszahlungsanordnung betreffend die Abrechnung
der Essenslieferungen für den Mittagstisch im SH Daniel Sailer in den Monaten Jänner
und Feber 2005 zu beanstanden. Aus den dieser Auszahlungsanordnung zu Grunde
liegenden Unterlagen ging hervor, dass mit dem Lieferanten ursprünglich ein Preis
von € 2,90 exkl. USt. (das wären € 3,19 brutto) vereinbart worden ist, der
Auftragnehmer jedoch in der überprüften Rechnung nur € 2,97 brutto inkl. MwSt.
fakturiert hat.
Weitere Recherchen der Kontrollabteilung in dieser Angelegenheit ergaben zudem,
dass bereits im Jahr 2004 vom Auftragnehmer dieser zu geringe Einheitspreis
verrechnet worden ist und dass dem Lieferanten im Juli 2004 diese Diskrepanz
zwischen Vereinbarung und Rechnungslegung auch aufgefallen ist, er aber trotz einer
in einem Aktenvermerk des Amtes für Kinder- und Jugendbetreuung vom 1.7.2004
dokumentierten Ankündigung einer Korrektur ab dem Schuljahr 2004/2005 weiterhin
den falschen Einheitspreis für ein Mittagessen – immer noch € 0,22 je Essen
zugunsten der Stadtgemeinde Innsbruck – verrechnet hat. Die Kontrollabteilung hatte
den zuständigen Sachbearbeiter über diese Feststellung informiert und aufmerksam
gemacht, dass mit einer Nachforderung des zu wenig verlangten Entgeltes gerechnet
werden muss. In diesem Zusammenhang empfahl die Kontrollabteilung generell,
künftig die von den diversen Lieferanten in Rechnung gestellten Einheitspreise zu
kontrollieren und mit den Angaben in den verschiedenen Vereinbarungen
abzustimmen. Laut seinerzeitiger Stellungnahme des Amtes für Kinder- und
Jugendbetreuung werden die in diesem Zusammenhang ausgesprochenen
Empfehlungen der Kontrollabteilung künftig tunlichst beachtet.
Im Anhörungsverfahren zur Follow up-Einschau 2005 versicherte das Amt für Kinderund Jugendbetreuung, dass mit Beginn des Kalenderjahres die Lieferanten gebeten
wurden, die Vertragsgrundlage zu benennen, dies insofern, als dass die Anlieferer
hinkünftig ersucht werden, die aktuelle Vereinbarung auf der Rechnungslegung
entsprechend zu berücksichtigen.
ZI. KA-342/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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