Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2006
/ Ausgabe: 2006_03-Maerz.pdf
- S.215
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Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Mit der Ausgliederung der städt. Immobilien sind die Kindergärten und Horte in das
Eigentum der IIG & Co KEG übergegangen. Die in diesem Zusammenhang mit der
Stadt als Nutzer der einzelnen Objekte abgeschlossenen Mietverträge berechtigen die
Stadtgemeinde zwar, die auf den Liegenschaften befindlichen Parkplätze
eigenverantwortlich der jeweiligen Kindergarten- und Hortleitung bzw. dem dort
tätigen Personal zu überlassen. Nicht klar geregelt ist allerdings, ob dies auch
hinsichtlich von diversen Einrichtungen allfällig im selben Objekt genutzten
Tiefgaragenabstellplätzen gilt. Es wurde deshalb empfohlen, bei der IIG & Co KEG
bzw. der IISG die Notwendigkeit eigener Nutzungsvereinbarungen zu hinterfragen. In
jenen Fällen, wo für Kindergärten oder Horte in unmittelbarer Nähe der Einrichtungen
eigens Stellplätze angemietet worden sind, hielt die Kontrollabteilung den Abschluss
separater Vereinbarungen auf jeden Fall für erforderlich.
Im Rahmen der Follow up-Einschau 2005 hat das Amt für Kinder- und Jugendbetreuung erklärt, dass die angesprochenen Stellflächen sofort ermittelt worden seien. In
Bildungseinrichtungen, wo ein Parkplatz angemietet werden müsse, würden in
nächster Zeit mit den Betroffenen Gespräche geführt und entsprechende
Nutzungsvereinbarungen ausgearbeitet werden. Hinsichtlich des Kostenbeitrages für
diese Stellflächen, die für einen reibungslosen Betrieb benötigt würden, wäre es
wünschenswert, diesen aus verschiedenen sozialpädagogischen Erwägungen nicht
wesentlich anders zu dotieren, als jenen für andere Stellflächen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
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Im Zuge der Prüfung hat die Kontrollabteilung auch festgestellt, dass in diversen
Kindergärten Räumlichkeiten von Betriebsfremden wie Vereinen und Privatpersonen
benützt werden. Da mit keinem dieser Nutzer diesbezüglich Vereinbarungen
abgeschlossen worden sind und sich überdies in den für die betreffenden Objekte
bestehenden Mietverträgen
kein entsprechender Hinweis findet, hat die
Kontrollabteilung empfohlen, die Kostentragung der auf diese Räume entfallenden
Mietzinsanteile bzw. Betriebs- und Heizkosten mit der IIG & Co KEG als Vermieterin
abzuklären. Im Anhörungsverfahren wurde zugesichert, dieser Empfehlung
umgehend nachzukommen.
In ihrer Stellungnahme zur Follow up-Einschau 2005 berichtete das Amt für Kinderund Jugendbetreuung, dass eine sofort veranlasste Überprüfung ergeben habe, dass
die letzten Mietvorschreibungen im Kindergarten- und Hortbereich 2002 ergangen
seien. Es werde daher ein Gespräch mit dem Amt für Erziehung, Bildung und
Gesellschaft stattfinden, um die Istsituation zu ergründen und darzulegen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
ZI. KA-342/2006
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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