Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2012
/ Ausgabe: 2012_02-Feber.pdf
- S.26
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Wichtig ist mir auch darauf hinzuweisen,
dass es in dieser Verordnung ein klares
Bekenntnis gibt, dass Müll öffentlich verantwortet und daher eine öffentliche Aufgabe ist.
Zum Abschluss möchte ich der Mag.Abt. III, Umwelttechnik und Abfallwirtschaft
und der Mag.-Abt. I, Präsidialangelegenheiten, für die sehr umfangreichen Vorbereitungsarbeiten dieser Verordnung danken. Gemeinsam danken wir all jenen, die
uns täglich den Dreck wegräumen (Bauhof, Recyclinghof und Mullabfuhr). (Beifall)
GR Mag. Fritz: Ich schließe mich dem
Dank von StR Pechlaner an und finde es
sehr gut - es war nicht immer so -, dass
die Abfallwirtschaft der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) nicht nur den
Restmüll und die Wertstoffe ordentlich
wegführt, sondern dass sie auch für die
Zielhierarchie Werbung macht, die wir alle
teilen:
-
Müll vermeiden
-
ordentlich trennen und wiederverwerten, was man verwenden kann
-
möglichst wenig Restmüll produzieren
und diesen anständig behandeln.
Hier ist die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) führend und muss sich von keinem anderen kommunalen Unternehmen
auf diesem Gebiet verstecken.
Man kann nicht hoch genug schätzen,
dass in den Kindergärten und Schulen
Aufklärungsarbeit geleistet wird.
Änderungen hat StR Pechlaner genannt.
Diese sind vernünftig. Dass man Papier
und Kartonagen trennt, wird wahrscheinlich der Verwertbarkeit der getrennt gesammelten Rohstoffe eher auf die Sprünge helfen als alles zusammenzuschmeißen. Es ist für die BürgerInnen keine wesentlich Belastung, alles zu trennen.
Es gab Fragen aus der Bevölkerung über
die Paragraphen, die sich mit dem Restmüll befassen, über die Menge pro Kopf,
über die Grundlagen der Paraphierung
(Grundgebühr und weitere Gebühr, die
mengenabhängig ist), über die Mindestmengen, die unterstellt werden (wie viel
jemand produziert) und über die Größe
der Gefäße, die Art und Weise, wann es
Preisaufschläge gibt oder die Möglichkeit
GR-Sitzung 23.2.2012
einer Gebührenreduktion (wenn ich mein
Gefäß vom Hinterhof selber bereitstelle).
Diesbezüglich wurde in der neuen Verordnung nichts geändert und die Menschen
können davon ausgehen, dass es so ist.
Wenn sie sich bisher ordentlich verhalten
haben, werden sie auch mit der neuen
Verordnung keine Probleme haben. Das
sollte man ihnen auch sagen.
Bgm.-Stellv. Gruber: Vielen Dank für diesen Hinweis und das Lob an die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB).
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
22.2.2012 (Seite 119) wird angenommen.
12.
I-Präs. 67e/2012
Entwurf einer Verordnung des
Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck, mit der die
Vergütung für die Vorsitzenden
der Wahlbehörden, den ständigen Vertreter des Vorsitzenden
der Hauptwahlbehörde und die
jeweiligen Stellvertreter geregelt
wird
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 22.2.2012:
Der Entwurf einer Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt
Innsbruck, mit der die Vergütung für die
Vorsitzenden der Wahlbehörden, den
ständigen Vertreter des Vorsitzenden der
Hauptwahlbehörde und die jeweiligen
Stellvertreter geregelt wird, wird gemäß
Beilage beschlossen.