Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_01-Jaenner.pdf
- S.16
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zur Gänze binnen zwei Wochen nach
allseitiger beglaubigter Vertragsunterfertigung zur Zahlung fällig.
2.
3.
Der Differenzbetrag zwischen dem
Kaufpreis und dem Preis, den die
Stadtgemeinde Innsbruck an die Strategische Immobilien VerwertungsBeratungs- und EntwicklungsgesmbH
(SIVBEG) zu entrichten hatte, zuzüglich der die Stadtgemeinde Innsbruck
aus der Vertragserrichtung belastenden Steuern, Gebühren und Kosten
ist zweckgebunden für die am Areal
zu errichtenden sozialen Einrichtungen oder Einrichtungen im öffentlichen Interesse zu verwenden.
Die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) verpflichtet
sich, auf der Grundlage der derzeit
geltenden Richtlinien für die Wohnbauförderung eine Höchstmiete von
Eruo XX je Quadratmeter und Monat
inklusive Betriebskosten und Heizkosten an die MieterInnen zu verrechnen.
4.
Als Bauweise verpflichtet sich die
"Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) die Objekte in
der energetischen Bauweise "Passivhaus" zu errichten.
5.
Zusätzlich verzichtet die "Neue
Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) in all jenen Fällen, in
denen der Stadtgemeinde Innsbruck
das Besiedelungsrecht an den Wohnungen der "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT)
derzeit zusteht, auf die Mietzinsausfallhaftung der Stadtgemeinde Innsbruck. Dieser Verzicht gilt mit
1.1.2009.
6.
Im Übrigen nimmt die "Neue Heimat
Tirol" Gemeinnützige Wohnungs- und
Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT)
alle Rechten und Pflichten, wie sie im
Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Stadtgemeinde Innsbruck samt Nachtrag vereinbart sind,
ausdrücklich und zustimmend zur
GR-Sitzung 29.1.2009
Kenntnis und verpflichtet sich zu deren Erfüllung.
Hier wurde eine große Sache hervorragend abgewickelt. Eine so große, gewaltige Aufgabe sowohl hinsichtlich der Fläche,
als auch der Qualität in der inneren Stadt
ist selten. Bei diesem Grundstück der
ehemaligen Eugen-Kaserne, Kärntner
Straße/General-Eccher-Straße, sind zwei
glückliche Umstände zusammengetroffen.
Zum einen haben wir einen gewissen
Vorteil mit einem Vorkaufsrecht, weil
dieses Grundstück dem Bundesheer zur
Verfügung gestellt wurde. Das hat sich
aber nicht so toll erwiesen, wie wir es
hinsichtlich des Vorkaufsrechtes angenommen haben. Bgm.-Stellv. Mag.
Dr. Platzgummer hat dahingehend
verhandelt, damit die Stadtgemeinde
Innsbruck hier möglichst gut aussteigt.
Zum zweiten wurde die Möglichkeit
geschaffen, dass die Winter Youth
Olympic Games 2012 in der Stadt
Innsbruck abgehalten werden können. Der
Bund, das Land Tirol und die Stadtgemeinde Innsbruck waren sehr dafür und
haben das auch unterstützt. Dieser
glückliche Umstand, dass wir den Zuspruch für die Winter Youth Olympic
Games 2012 erhalten haben, hat dazu
geführt, dass dieser Grundankauf in
Richtung der vorgestellten Kosten etwas
beschleunigt wurde.
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass es
eine absolute Pattstellung ergeben und
geheißen hat, dass wir dieses Grundstück
endlich nehmen sollen, da es sonst
scheibchenweise verkauft wird, wie man
es mit der vorderen Ecke schon getan hat.
Es ist aber unter Mithilfe und aufgrund der
Hartnäckigkeit der Verhandler gelungen,
den vorliegenden Preis zu erzielen. Man
hat dann in einer Ausschreibung dies
gleich an jene Körperschaft, welche die
Ausschreibung gewonnen hat, weitergegeben.
Durch den Kauf dieses Grundstückes hat
die Stadtgemeinde Innsbruck kein großes
Geschäft gemacht, sondern ist mit den
Steuergeldern der InnsbruckerInnen
geschickt, klug und erfolgreich umgegangen. Wir werden alle Wünsche berechtigt
oder nicht berechtigt - die meisten sind in