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Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_01-Jaenner.pdf

- S.34

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Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT)
stellt meines Erachtens eine Präsizisierung dar. Es müssten beide Elemente
enthalten sein.
Dieser Preis von Eruo XX kann natürlich
nur für die jetzige Situation, sowohl was
die Wohnbauförderungsrichtlinien als auch
die sonstigen Kalkulationsgrundlagen
betrifft, gelten. Das war dasselbe für alle
Anbieter. Es konnte ja nicht die Preissituation und schon gar nicht Änderungen von
Wohnbauförderungsrichtlinien bis zum
Jahr 2012 vorausgesagt werden, sondern
es gab die Anforderungen, die Situation,
wie sie zur Anbotlegung war, zugrunde zu
legen.
Insoweit stellt es eine Präzisierung dar,
wenn man auf die Wohnbauförderungsrichtlinie und auf die sonstigen Elemente
des Angebotes der "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) Bezug
nimmt.

Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) eine
Höchstmiete von Euro XX je m2 und Monat
inklusive Betriebskosten und Heizkosten
an die MieterInnen zu verrechnen.
GR Mag. Kogler: Das kann man durchaus
beides gelten lassen. Ich wollte nur die
Präzisierung bzw. auch, dass die Gebühren nicht festgeschrieben werden. Dadurch hätten wir nämlich irgendwann
einmal die Einführung der Mietzinse, und
das wollte ich vermeiden, damit man auch
die Kalkulation der "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) und
nicht nur die Wohnbauförderungsrichtlinien konkret darlegen kann.
Beschluss (einstimmig; bei Stimmenthaltung von Bgm.in Zach):
Der Ergänzungsantrag betreffend Punkt 3.
(Seite 26) wird angenommen.

Bgm.in Zach: Kann man das ohne
Zustimmung der "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) als
Vertragspartner ändern?

Beschluss (einstimmig):

Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Das
ändert am Willen der "Neue Heimat Tirol"
Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft GesmbH (NHT) nichts.

8.

Der Antrag des Stadtsenates vom
21.1.2009 (Seite 10) wird angenommen.

Stadtgemeinde Innsbruck, Kauf
des Grundstückes 1150/2, vorgetragen in EZ 1429, Grundbuch
81125 Pradl (Grüngürtel Reichenau), im Ausmaß von 1.000 m²
von den Miteigentümern Gassner geb. Lang Gabriele, Mühlbacher Andreas und Mühlbacher
Arthur

GRin Mag.a Schindl-Helldrich: Der Antrag
von GR Mag. Kogler ist aber ein Abänderungsantrag, da der Passus "Richtlinien für
die Wohnbauförderung" nicht enthalten
sein soll. So wie es Finanzdirektor
Dr. Hörnler jetzt erklärt hat, wäre es eine
Ergänzung. Um das klarzustellen.
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Der
Antrag müsste aufgrund der Erklärung von
Finanzdirektor Dr. Hörnler anders lauten.
Daher frage ich GR Mag. Kogler, ob er
den Abänderungsantrag in der Weise
abändern möchte, dass der Punkt 3. wie
folgt heißt:
Die "Neue Heimat Tirol" Gemeinnützige
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft
GesmbH (NHT) verpflichtet sich, auf der
Grundlage der derzeit geltenden Richtlinien für die Wohnbauförderung sowie der
vorliegenden Mietkalkulation gemäß
dem Angebot der "Neue Heimat Tirol"
GR-Sitzung 29.1.2009

IV 1191/2009
RA 1702/2008

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 28.1.2009:
1.

Die Stadtgemeinde Innsbruck kauft
von MiteigentümerInnen Gabriele
Gassner geb. Lang, Andreas und Arthur Mühlbacher, alle vertreten durch
Rechtsanwalt Dr. Fleissner - Wien,
das Grundstück 1150/2, vorgetragen
in EZ 1429, Grundbuch 81125 Pradl
(Grüngürtel Reichenau), im Ausmaß
von 1.000 m².