Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2009
/ Ausgabe: 2009_01-Jaenner.pdf
- S.41
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§ 107 Abs. 3 TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen
außer Kraft.
23.
III 14778/2008
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. RE - F7, Pradl - Reichenau,
Bereich zwischen Reichenauer
Straße, Hegnerstraße, Radetzkystraße, Langer Weg, Gumppstraße, Andechsstraße, Klappholzstraße und Kravoglstraße
(als teilweise oder gänzliche Änderung der Teilflächenwidmungspläne
Nr. 80/ah, Zeichn. Nr. 2164;
Nr. 80/eu, Zeichn. Nr. 2584;
Nr. 80/ez, Zeichn. Nr. 2596;
Nr. 80/fqu, Zeichn. Nr. 2732;
Nr. 80/gg, Zeichn. Nr. 2817;
Nr. 80/gn, Zeichn. Nr. 2892;
Nr. 80/hw, Zeichn. Nr. 3202;
Nr. 80/il, Zeichn. Nr. 3392;
Nr. 80/im, Zeichn. Nr. 3395;
Nr. RE - F3, Zeichn. Nr. 3850),
gemäß § 36 Abs. 1 und 2 sowie
§ 107 Abs. 3 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist ist eine Stellungnahme eingegangen.
Sie liegt dem Akt im Original bei. Mit der
Stellungnahme wird das weiterhin
bestehende Interesse an einer Bebauung
des Grünzuges Amras - Pradl - Reichenau
entsprechend der Festlegung als besonderes städtebauliches Entwicklungsgebiet
im Örtlichen Raumordnungskonzept
(ÖROKO) bekundet.
Die Stellungnahme wurde im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, der dem Akt
beiliegt, ausführlich behandelt und im
Bauausschuss beraten.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen GR Kunst;
1 Stimme):
Antrag des Bauausschusses vom
15.1.2009:
GR-Sitzung 29.1.2009
Der Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. RE - F7, Pradl - Reichenau, Bereich
zwischen Reichenauer Straße,
Hegnerstraße, Radetzkystraße, Langer
Weg, Gumppstraße, Andechsstraße,
Klappholzstraße und Kravoglstraße (als
teilweise oder gänzliche Änderung der
Teilflächenwidmungspläne
Nr. 80/ah, Zeichn. Nr. 2164;
Nr. 80/eu, Zeichn. Nr. 2584;
Nr. 80/ez, Zeichn. Nr. 2596;
Nr. 80/fqu, Zeichn. Nr. 2732;
Nr. 80/gg, Zeichn. Nr. 2817;
Nr. 80/gn, Zeichn. Nr. 2892;
Nr. 80/hw, Zeichn. Nr. 3202;
Nr. 80/il, Zeichn. Nr. 3392;
Nr. 80/im, Zeichn. Nr. 3395;
Nr. RE - F3, Zeichn. Nr. 3850), gemäß
§ 36 Abs. 1 und 2 sowie § 107 Abs. 3
TROG 2006, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen
außer Kraft.
24.
III 14779/2008
Allgemeiner Bebauungsplanentwurf Nr. RE - B6, Pradl - Reichenau, Bereich zwischen Reichenauer Strasse, BurghardBreitner-Strasse, Hegnerstrasse,
Radetzkystrasse, Gumppstrasse,
Grünzone südlich der Andechsstraße, Klappholzstraße und
Kravoglstraße, gemäß § 56
Abs. 1 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind zwei Stellungnahmen eingegangen. Diese Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original bei. Da sie sich inhaltlich
auf den Ergänzenden Bebauungsplanentwurf Nr. RE - B6/1 beziehen, wurden sie
im Zuge dieses Ergänzenden Bebauungsplanes bearbeitet. Somit liegen für den
gegenständlichen Entwurf keine inhaltlichen Einwendungen vor.
Der Bauausschuss empfiehlt dem
Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ;
2 Stimmen):
Antrag des Bauausschusses vom
15.1.2009: