Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2009

/ Ausgabe: 2009_01-Jaenner.pdf

- S.45

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11. Sind hier in nächster Zeit weitere
Zahlungen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) zu erwarten?
12. Gibt es für diese zusätzlich angefallenen bzw. zu erwartenden Kosten, die
die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) zu tragen hat, Rücklagen
oder müssen diese aus dem laufenden Budget der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) geleistet werden?

bei Ausnutzung der "Early-buyout"Option. Letzten Endes wird jeder Anlageneigentümer die "Early-buy-out"Option ausnutzen, weil das Ganze
eine Finanztransaktion ist, sowohl aus
der Sicht des Investors und aus der
Sicht der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB).“
Die Frau Bürgermeisterin möge in der
nicht-öffentlichen Sitzung folgende Fragen
beantworten:

12. Sind hier bereits oder werden in
Zukunft auch Mittel der Stadt Innsbruck für die Abdeckung der nicht
erwarteten Zusatzkosten der CBLGeschäfte erforderlich sein?

15.1

Wurde eine derartige "Earlybuyout"-Option für alle CBLTransaktionen der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) vereinbart?

13. Wie viel vom seinerzeit lukrierten
Barwertvorteil für die CBL-Transaktionen der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) ist nach den vertragsgemäß notwendig gewordenen zusätzlichen finanziellen Aufwendungen
noch vorhanden bzw. reicht diese
Summe aus, um die im Zuge der gegenwärtigen Finanzkrise erforderlichen Besicherungen selbst vorzunehmen?

15.2

Wird die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) davon
Gebrauch machen bzw. ist daran
gedacht oder wird darüber mit den
Investoren gesprochen, unabhängig von allfälligen vereinbarten
"Early-buyout"-Optionen eine vorzeitige Vertragsauflösung anzustreben?

15.4

Ist Ihnen bekannt, wie hoch in
einem solchen Fall die Kosten für
die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) sein würden? Wenn
ja, wie hoch?

15.5

Sollte an vorzeitige Vertragsauflösungen gedacht werden, welche
Zusatzkosten verursachen sie und
wie sollen diese finanziert werden?

14. In der Sitzung des Gemeinderates
vom 18.10.2001 meinte der Sachverständige Dr. Haupt: "Ich möchte noch
darauf hinweisen, dass die Beendigung des gesamten Vertragswerkes
durch eine so genannte "Earlybuyout"-Option abgesichert ist.
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe
AG (IKB) ist in der Lage, das gesamte
Vertragsverhältnis im Jahre 2026
bzw. 2027 - zwei Jahre, da es zwei
Investoren gibt - in eigenem Ermessen und aus eigenem Antrieb zu beenden. Das macht sie mit der so genannten "Early-buyout"-Option, das
ist eine Möglichkeit, vorzeitig das Vertragsverhältnis zu beenden.
Damit ist das gesamte Vertragswerk
zu Ende und alle Zahlungsverpflichtungen die bei Ausnützung der "Earlybuyout"-Option notwendig sind, liegen
bereits auf dem Depot von Beginn der
Transaktion an, also bei Abschluss
der Transaktion. Es kommt zu keinen
zusätzlichen Zahlungsverpflichtungen
GR-Sitzung 29.1.2009

Mag.a Schwarzl, Mag. Fritz, Hof,
Dr.in Krammer-Stark, Mag.a Pitscheider
und Teyml, alle e. h.

26.2

I-OEF 4/2009
Jugendschutzgesetz (JSG),
Verstöße bezüglich der Verabreichung von Alkohol an Kinder
und Jugendliche, Verwaltungsstrafen, Maßnahmen (SPÖ)

Bgm.in Zach verliest die dringende
Anfrage der SPÖ:
Da es immer wieder zu Verstößen gegen
das Jugendschutzgesetz (JSG) bezüglich