Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf
- S.42
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lediglich um die Anpassung des IstZustandes an die Verordnung. Das sollten
wir heute vollziehen und ich bitte GR
Mag. Kogler, das in seiner Entscheidung
zu berücksichtigen.
GR Heis: Ich möchte mich den Ausführungen von GR Mag. Kogler anschließen.
Der § 20 der Straßenverkehrsordnung
(StVO) besagt, dass der Autofahrer seine
Fahrweise den Straßen-, Verkehrs- und
Sichtverhältnissen anzupassen hat.
Man hat jetzt unlängst in der Zeitung
gelesen, dass man den Schilderwald
entflechten will. Ich bin auch dafür, dass
man diesen entfernt. Jeder vernünftige
Autofahrer weiß, wenn die Straße eng ist,
die Lichtverhältnisse nicht ausreichen und
kein Gehsteig vorhanden ist, dass er
langsam zu fahren hat. Sollte ein Unfall
passierten, macht sich der Autofahrer,
wenn er zu schnell fährt, strafbar.
Auch das Tempo von 30 km/h kann zu
schnell sein, wenn es die Verhältnisse
nicht zulassen. Deshalb möchte ich mich
den Ausführungen von GR Mag. Kogler
anschließen.
GR Mag. Fritz: Ich möchte GR Mag. Kogler und GR Heis die empirische Tatsache
in Erinnerung rufen, dass nicht alle
Autofahrer intelligent sind. Ein relativ
hoher Prozentsatz der Autofahrer ist
intellektuell nicht im Stande, den Anforderungen des § 20 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu genügen.
Daher braucht es auch hin und wieder
Verkehrsschilder und Geschwindigkeitsbeschränkungen. (Beifall)
GR Ing. Krulis referiert die Anträge des
Bauausschusses vom 17.1.2008.
20.
III 9482/2007
Entwurf des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HU- B1/1,
Hungerburg, Bereich des gewidmeten Baugebietes und der
Sonderflächen beidseitig der
Höhenstraße, Gramartstraße und
des Hungerburgweges, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006, 2. Entwurf
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind achtzehn Stellungnahmen
eingegangen. Eine weitere schriftliche und
eine mündliche Stellungnahme sind
verspätet eingegangen und wurden
mitbehandelt. Alle Stellungnahmen liegen
dem Akt im Original bei.
Inhaltlich umfassen die Stellungnahmen
Einsprüche gegen den Verlauf einzelner
Straßen-, Bauflucht- und Baugrenzlinien,
Anträge um Erhöhung der Festlegungen
von absoluten Höhen von Gebäuden
sowie um punktuelle Erhöhung der
Dichtefestlegungen und der maximalen
Bauplatzgröße. Die Stellungnahmen
wurden eingehend behandelt und konnten
im vorliegenden zweiten Bebauungsplanentwurf großteils berücksichtigt werden.
Der ausführliche Bericht liegt dem Akt bei.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Bgm.-Stellv. Mag. Dr. Platzgummer: Hier
war jetzt ein wenig der Hausverstand
verankert.
Beschluss (einstimmig):
Mehrheitsbeschluss (gegen Liberales
Innsbruck und GR Heis; 3 Stimmen):
Die Auflage des Entwurfes des Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HU- B1/1,
Hungerburg, Bereich des gewidmeten
Baugebietes und der Sonderflächen
beidseitig der Höhenstraße, Gramartstraße und des Hungerburgweges, gemäß
§ 56 Abs. 2 TROG 2006, 2. Entwurf, wird
beschlossen.
Der Punkt 12. der beantragten Verkehrsmaßnahmen wird gemäß Beilage genehmigt.
Beschluss (einstimmig):
Die beantragten Verkehrsmaßnahmen
werden unter Berücksichtigung vorstehend
angeführter Abstimmung gemäß Beilage
genehmigt.
GR-Sitzung 31.1.2008
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2008:
Die Auflagefrist wird gemäß § 65 Abs. 3
TROG auf zwei Wochen herabgesetzt.
Hier geht es um den gesamten Bereich
der Hungerburg. Erfahrungsgemäß ist es