Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf
- S.44
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und Wiesengasse (teilweise als Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 63/gr, Zeichn.
Nr. 3698), gemäß § 56 Abs. 2 TROG 2006
wird beschlossen.
1592/2 und 1601/3, alle KG Hötting (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HA - F1, Zeichn. Nr. 2884), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2006 wird beschlossen.
24.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.
III 14110/2007
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. HA - F27, Höttinger Au, Kreuzungsbereich südlich Höttinger
Au, östlich Bachlechnerstraße,
Gpn. .1997, 3758/2 (Teilfläche),
1592/2 und 1601/3, alle KG Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA - F1,
Zeichn. Nr. 2884), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Kurz nach Ablauf der
gesetzlichen Frist ist zum gegenständlichen Entwurf eine Stellungnahme
eingegangen. Diese liegt im Original dem
Akt bei.
Der Einspruchswerber beantragt sämtliche
Flächen im Erdgeschoss und teilweise im
Obergeschoss als Sonderflächen für
Einkaufszentren zu widmen. Es wird
argumentiert, dass ein funktioneller
Zusammenhang gegeben sei und dass
das im ersten Obergeschoss bewilligte
ehemalige Möbelgeschäft einem Einkaufszentrum entspräche.
25.
III 16330/2007
Flächenwidmungsplanentwurf
Nr. AM - F35, Amras, Bereich
Gpn. 689/6 und 689/7, alle KG
Amras - (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AM F23, Zeichn. Nr. 3579), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2006
GR Ing. Krulis: Während der gesetzlichen
Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die erforderlichen Verträge sind abgeschlossen bzw. für eine Beschlussfassung
des Planes ausreichend abgesichert.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2008:
Hinsichtlich der Kumulierung von Betrieben war kein eindeutig funktioneller
Zusammenhang gegeben. Ein am
gesetzlich geregelten Stichtag nicht
existierendes Möbelhaus kann nicht als
Bestand gewidmet werden.
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. AM
- F35, Amras, Bereich Gpn. 689/6 und
689/7, alle KG Amras - (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. AM - F23,
Zeichn. Nr. 3579), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2006 wird beschlossen.
Die vorgeschlagene Widmung von zwei
verschiedenen Betriebstypen auf derselben Grundparzelle ist nicht möglich.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im
Planungsbereich vorausgehenden
Widmungen außer Kraft.
Eine Abänderung des vorliegenden
Entwurfes ist nicht begründet.
Der Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Bauausschusses vom
17.1.2008:
Der Flächenwidmungsplanentwurf Nr. HA
- F27, Höttinger Au, Kreuzungsbereich
südlich Höttinger Au, östlich Bachlechnerstraße, Gpn. .1997, 3758/2 (Teilfläche),
GR-Sitzung 31.1.2008
Beim MediaMarkt Innsbruck wird ein Teil
des bestehenden Gebäudes abgerissen
und es wird eine große Tiefgarage
errichtet, um die gesamte Parkplatzsituation zu verbessern. Ebenso wird die
Verkaufsfläche geringfügig ausgeweitet.