Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2008
/ Ausgabe: 2008_01-Jaenner.pdf
- S.79
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€ 3 Mio. pro Jahr zu rechnen gewesen wäre. Andererseits sei durch
diese Änderung einer kritischen Anmerkung des Bundesrechnungshofes
entsprochen worden.
Konzernrechnungslegungspflicht
Durch die vorgenommene Änderung in den Stimmrechtsverhältnissen
besteht nunmehr gem. Auskunft des zuständigen Geschäftsbereichsleiters Konzernrechnungslegungspflicht für die NHT.
Rechtsform
Die im Jahr 2004 mit Gesellschaftsvertrag vom 15.1.2004 neu errichtete
Gesellschaft firmiert unter „Innsbrucker Stadtbau GmbH“. Sie wird in
der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt
und hat ihren Sitz in Innsbruck. Die Stadtbau wurde am 28.1.2004 unter der laufenden Nummer FN 244180 p im Firmenbuch eingetragen. Es
handelt sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 221 HGB.
Unternehmensgegenstand
Der Unternehmensgegenstand umfasst nach § 2 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages Geschäfte im Sinne des § 7 Abs. 4b WGG i.d.F. der
Wohnrechtsnovelle 2002. Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages
kann die Stadtbau sowohl im Bereich des sozialen Wohnbaus als auch
gewinnorientiert tätig sein.
Stammkapital
Das Stammkapital der Stadtbau beträgt € 3.625.000,00. Davon entfallen auf die Gesellschafterin NHT € 1.825.000,00 (50,34 %) und die Gesellschafterin Stadtgemeinde Innsbruck € 1.800.000,00 (49,66 %). Das
Stammkapital ist zur Gänze eingezahlt, wobei die NHT ihre Stammeinlage in bar und die Stadtgemeinde Innsbruck ihre Stammeinlage im
Wege einer Sacheinlage geleistet hat.
Zuschuss zur
Stammeinlage
Über die geleisteten Stammeinlagen hinaus haben sich die Gesellschafter im § 4 des Gesellschaftsvertrages verpflichtet, einen jeweils der
übernommenen Stammeinlage entsprechenden Zuschuss an die Gesellschaft zu leisten und der ungebundenen Kapitalrücklage zuzuweisen.
Stimmrechte
In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Stadtgemeinde
Innsbruck lt. den bei Prüfungsbeginn gültigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages über die Mehrheit der Stimmrechte verfügt hatte.
Allerdings hat die Stadtbau in der Generalversammlung vom 27.9.2007
eine Neufassung des § 9 des Gesellschaftsvertrages und damit eine
Änderung der Stimmrechte in der Weise beschlossen, dass die Stimmanteile an die Kapitalanteile angeglichen worden sind. Im gesellschaftsrechtlichen Nachvollzug stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Geschäftsführung der Stadtbau diese Änderung des Gesellschaftsvertrages
im Sinne des § 51 GmbHG zum Firmenbuch angemeldet hat.
Organe
Die Organe der Gesellschaft bilden die Geschäftsführung, der Aufsichtsrat und die Generalversammlung.
Zl. KA-11405/2007
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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